Bei Gericht die Wahrheit sagen?

7 Antworten

Ein Geständnis ist in jedem Fall strafmildernd zu berücksichtigen, ja. Ein solches bei der Polizei abzulegen, ist allerdings grundsätzlich nicht ratsam. Als Beschuldigter sollte man sich zu der Sache möglichst erst nach Akteneinsicht schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft einlassen, nicht bei der Polizei.

Je nach konkretem Tatvorwurf sollte man sich auch die Unterstützung eines Verteidigers, wenn man niemanden kennt, der einen Verteidigen kann und will, im Zweifel eines Fachanwalts für Strafrecht, holen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Unterm Strich ist das realistisch.

Bei der Strafe ist auch die vorhandene oder fehlende Einsicht ein maßgeblicher Faktor.

Im Regelfall wird sich das positiv auswirken auf das Strafmaß. Bei einem Mord jetzt nicht unbedingt so krass, aber ansonsten eigentlich schon.

Das könnte sein, das es dadurch eine Strafmilderung gibt. Manchmal gibt es auch einen Deal zwischen Richtern und Staatsanwälten , da wird dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe oder milde Strafe versprochen , wenn er die Tag zugibt.

Könnte schon sein, ja.