Bei einer strafverhandlung stellt sich heraus, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht stichhaltig sind. Wie wird das uteil lauten?

4 Antworten

Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.

Man sagt ja: "Im Zweifel für den Angeklagten". Das bedeutet, wenn Zweifel an den Anschuldigungen sind, die gegen den Angeklagten gebracht werden, lässt der Richter den Angeklagten im Regelfall gehen.

Einstellung des Verfahrens oder Freispruch mangels Beweisen.

Freispruch oder Einstellung des Verfahrens