Bei der Airforce arbeiten?

3 Antworten

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Die Staatsbürgerschaft ist nicht nötig!
Du musst lediglich eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • gültiges Visum (durch Eheschließung z.B.)
  • Greencard (z.B. Greencard Lotterie o.a.)
  • Direktes Familienmitglied ist US Bürger
  • besondere Kenntnisse die taktische Vorurteile bieten, z.B. Fremdsprachen (wie z.B. Manderin, Arabisch usw.)

Zu der sekundären Voraussetzungen gehören ein fließendes Englisch. Diese Voraussetzungen begünstigen die Aufnahme, wobei ein fließendes Englisch eigentlich eine Grundvorraussetzung ist!

Wenn das alles passt, kannst du mit etwas Glück zu den 8000 Ausländern gehören, die das US Militär jährlich einstellt. Damit kannst du dich für die jeweilige Streitkraft bewerben. Für die entsprechende Stelle, in deinem Fall Kampfpilot, gehören natürlich noch die optionalen Aufnahmebedingungen die es zu erfüllen gilt:

  • flugtauglich
  • Vorbildung
  • psychisch/ physisch fit
  • Aufnahmetest

usw. also es steht noch einiges vor dir.

Übrigens: Wenn du 5 Jahre aktiv gedient hast, bzw. ein Jahr für die US Streitkräfte im Kriegseinsatz warst, kannst du dich direkt für eine US Amerikanische Staatsbürgerschaft bewerben und hast sogar gute Chancen darauf sie zu erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Noahfragt130 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 20:03

Der Bruder von meinem Stiefvater lebt in Amerika😂😂

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PzFlakBtl12  05.06.2020, 20:22
@Noahfragt130

Ja, das wird dir nicht viel helfen 😅 Das einfachste wäre noch eine Heirat mit einer Amerikanerin (die Ehe muss in den USA geschlossen werden), ansonsten eben an eine GreenCard kommen, wobei das wieder eine Geschichte für sich ist.

Aber wieso nicht einfach Pilot bei der Bundeswehr werden? Die Ausbildung der deutschen Piloten findet größtenteils sowieso in den USA statt und am Ende machst du das selbe, nur ein anderer Jet.

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Noahfragt130 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 19:17

Was ist denn mit Vorbildung gemeint also ich mach gerade Abi oder was ist damit gemeint?

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PzFlakBtl12  05.06.2020, 19:43
@Noahfragt130

Schulabschluss ist damit gemeint! Um bei der AirForce Pilot zu werden brauchst zu mindestens einen Highschool Abschluss was vergleichbar mit dem deutschen Abitur wäre.

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Wer als deutscher Staatsbürger freiwillig einer ausländischen Armee beitritt, macht sich strafbar, also folglich ist das ohne weiteres nicht möglich. Von amerikanischer Seite aus geht das aber klar.


PzFlakBtl12  03.06.2020, 08:12

Das ist nicht korrekt! Bevor man falsche Informationen verbreitet, bitte nachlesen und informieren.

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Greencamou  03.06.2020, 10:35
@PzFlakBtl12

Informiere du dich mal lieber! Du kennst dich mit geltendem deutschem Recht wohl nämlich nicht aus.

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Erenenenen  03.06.2020, 10:39
@PzFlakBtl12

Tatsächlich ist das korrekt... den straftatbestand „Dienst in einer fremden Streitmacht“ gibt es ganz klar in der BRD. Ob er auch bei Verbündeten Staaten angewandt wird, ist mir nicht bekannt.

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PzFlakBtl12  03.06.2020, 11:13
@Greencamou
Dienst in einer fremden Streitmacht

Zu dieser Behauptung hätte ich dann gerne den passenden Paragraphen. Denn als Deutscher ist es kein Thema sich einer Streitmacht eines NATO Mitgliedstaates oder EU Staates zu bewerben wenn man z.B. die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt. Denn hierfür bedarf es keiner Zustimmung nach §28 StAG.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/_109h.html

Es ist immer wieder schön wenn Leute ihre falschen Behauptungen mit Quellen untermauern, diese sie offensichtlich nicht verstanden haben!

§109 StGb sagt aus, dass das Anwerben für eine ausländische Streitmacht unter Strafe steht, nicht der Wille oder die Tat in eine einzutreten.

Bsp.: Ich stelle mich auf den Marktplatz mit einem Stand um für den Beitritt in die chinesische Armee zu werben (Strafbar)

Ich bin an diesem Stand ein Interessent und fülle ein Bewerbungsbogen aus (nicht Strafbar)

Vielleicht solltest du dich doch nochmal mit geltendem deutschen Recht befassen, bevor noch mehr Unsinn zu Tage kommt 🤷🏻‍♂️

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Erenenenen  03.06.2020, 11:25
@PzFlakBtl12

Zitat:

„In Deutschland ist nach  § 109h  StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche  Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der  Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Bis zum 4. Juli 2011 verloren deutsche Staatsbürger, die in der Fremdenlegion dienten, gemäß § 28  Staatsangehörigkeitsgesetz [26] die  deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie zusätzlich  französische Staatsbürger wurden. Seit dem 5. Juli 2011 erteilte das Bundesministerium der Verteidigung die Zustimmung u. a. zum freiwilligen Dienst in der Fremdenlegion, ohne dass dies einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich zieht.“
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PzFlakBtl12  03.06.2020, 11:33
@Erenenenen

Wie bereits oben beschrieben: §109h StGB stellt lediglich die Anwerbung unter Strafe. Also denjenigen der dich dazu animieren möchte in eine andere Streitkraft einzutreten! Dieser Paragraph hat also nichts mit der Thematik zu tun dass ein eintreten in eine andere Streitmacht Strafbar wäre.

Weiterhin regelt dieser Paragraph in keiner Zeile deinen erwähnten Straftatbestand „Dienst in einer fremden Streitmacht“

Die Fremdenlegion ist eine Söldnerarmee unter französischer Flagge, deFacto keine Landesstreitmacht.

Der Verstoß gegen die Wehrpflicht kann nicht stattfinden, da die Wehrpflicht ausgesetzt ist und somit gibt es in keinem genannten Szenario einen Straftatbestand.

Das verlieren der Staatsbürgerschaft ist übrigens keine Straftat, das sollte klar sein.

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Greencamou  03.06.2020, 12:09
@PzFlakBtl12

Du drehst und wendest hier Fakten, wie es dir passt, nur weil du dir nicht eingestehen kannst, dass du falsch liegst... da ist kein Interpretationsspielraum. Anwerben heißt nicht, jemanden dazu zu motivieren.

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PzFlakBtl12  03.06.2020, 12:31
@Greencamou

Getroffene Hunde bellen am lautesten!

Dein beleidigendes artikulieren stellt deine falsche Aussage trotzdem nicht richtig. Deine Behauptung, ich würde dir deine Worte im Mund herumdrehen, macht dein Unwissen Paragraphen richtig zu verstehen und korrekte Quellen zu recherchieren auch nicht besser.

Neben all deinem bisher nicht korrekt dargestellten Argumenten und falschen Aussagen gibt’s noch immer keinen Paragraphen der deine Behauptung untermauert.

Und egal was du „gesagt“ hast oder welche Worte ich „umgedreht“ haben sollte, es ändert nichts an der Tatsache das §109h StGB lediglich aussagt das eine ANDERE PERSON diese DICH ANWIRBT sich dadurch Strafbar macht.

Wie du persönlich „Anwerben“ auslegst, interessiert das Gesetz nunmal nicht. Ob’s dir passt oder nicht.

Und für dich, dass du es auch mal verstehst:

https://www.wortbedeutung.info/anwerben/

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Du brauchst die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Aber du machst die Aubildung bei den Amis wenn du bei der Bundeswehr bist bzw machst sie mit den Amis zusammen.

Der Freund von meiner Cousine ist Jetpilot.


PzFlakBtl12  03.06.2020, 00:29

Falsch, die Staatsbürgerschaft ist nicht nötig!

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