Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten

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das ist unabhängig von der straftat. der/die gefangene richtet ein gnadengesuch an den bundespräsidenten. der prüft den fall, lässt sich gutachten vorlegen, lässt sich schildern wie die haftzeit war und entscheidet dann über die begnadigung. wenn er es ablehnt, hat der/die gefangene die möglichkeit später ein neues gesuch einzureichen.

Er darf über gewissen Delikte eine Begnadigung aussprechen


DaBabbo 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 10:59

Aber über welche zum Beispiel? Ich habe nichts gefunden, dass das schon mal vorgekommen ist.

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