Begleitetes Fahren auch in Frankreich?

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Begleitetes Fahren in Frankreich

Das begleitete Fahren für Personen unter 18 Jahren ist in Frankreich schon seit 1983 möglich. Anders als in Deutschland (begleitetes Fahren, Führerschein mit 17) macht der Fahranwärter ab 16 Jahren in Frankreich keine normale Fahrausbildung, sondern macht den Führerschein in drei Abschnitten: Nach einer Grundausbildung von mindestens 20 Stunden und einer bestandenen Theorieprüfung kann man in Begleitung schon fahren, auch wenn man noch keine 18 Jahre alt ist. Damit liegt die Ausbildung nicht nur beim Fahrlehrer, sondern in erhöhtem Maße auch bei der Begleitperson.

Voraussetzung für die Zulassung als Begleitperson ist, dass man mindestens 28 Jahre alt ist, schon mindestens 3 Jahre fahrberechtigt ist und die Kfz-Versicherung des betroffenen Autos dem Vorhaben zustimmt. Gut sichtbar muss das Schild “conduite accomagnée” am Fahrzeug angebracht werden.

Beachten muss man aber auch, dass es weitere Einschränkungen gibt, z.B. in Bezug auf das Tempolimit. Erreicht man das 18. Lebensjahr, kann bzw. muss man nach weiteren Fahrstunden und Prüfungen den Führerschein bei der Préfecture in einen unbefristeten Führerschein umwandeln lassen.

Wichtig: Die Berechtigung zum begleiteten Fahren in Deutschland ist in Frankreich NICHT gültig!

Weitere Informationen zum deutschen Führerschein in Frankreich finden Sie unter:

Nein, Frage nicht oben.

Können Franzosen auch den Führerschein mit 17 machen?

Darf ich mit meinem deutschen 17er Führerschein auch in Frankreich fahren?

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