Begleitetes Fahren 17 in Holland?

3 Antworten

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt
grundsätzlich eine gültige Fahrberechtigung voraus.

Nur für wenige besondere Fahrzeugarten ist keine Fahrerlaubnis erforderlich: 

Hierzu zählen die einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25). 

Das Führen dieser Fahrzeuge setzt für Personen, die nach dem 01.04.1965 geboren sind, eine Mofa- Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse voraus.

Da man mit BF17 auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren darf ist also Mofa kein Thema.

Klasse AM_ Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

frage das doch deinen Fahrlehrer. Der hat da andere quellen und kann das eventuell nachschauen/fragen.

es währe gut möglich das du fahren dürftest aber 100% sicher bin ich mir da nicht.