Bedeutet "Kündigung Wirksam zum 25.5" dass ich am 25.5 noch einmal zahlen muss?

1 Antwort

Bedeutet "Kündigung Wirksam zum 25.5" dass ich am 25.5 noch einmal zahlen muss?

Das kommt darauf an, wie die Zahlungsbedingungen laut euren Vertragsbedingungen sind. Wurde eine rückwirkende Zahlung vereinbart, musst du nochmal bezahlen für den vergangenen Monat. Wurde die Zahlung im voraus vereinbart, musst du nichts zahlen.

Wie deine Zahlungsmodalitäten sind, hast du in deiner Frage nicht geschrieben. Dafür musst du in den Vertrag schauen.