Bedarfsgemeinschaft Kreditkarte?

2 Antworten

Ob er von seinen Leistungen nun Geld anspart, oder dieses dann gleich nachweislich zur Tilgung seiner Schulden einsetzt, spielt doch keine Rollen, muss also nicht beim Jobcenter gemeldet werden.

Melden bzw.angeben müsste ( sollte man auch machen ) man Ersparnisse und zwar bei jeder Weiterbewilligung, denn da wird auch nach Bargeld gefragt, denn wenn man dann Ersparnisse auf sein eigenes Konto einzahlt, dann könnte es zu Nachfragen vom Jobcenter kommen und wenn man das immer schön korrekt angibt, dann kann man das auch glaubhaft machen, dass es sich bei dieser Einzahlung um das angesparte Geld gehandelt hat.

Ich wüsste jetzt nicht was es das Jobcenter angeht wenn er mit der Kreditkarte nicht umgehen kann. Ihr habt dadurch ja eine zusätzlichen Einnahmen die evtl verrechnet werden müssten.