Bedarfsgemeinschaft Kreditkarte?
Meine Frage wäre dazu, wenn der Freund/Freundin eine Kreditkarte hat aber diese nicht mehr benutzen kann aufgrund das er das Limit ausgeschöpft hat ( jetzt zahlt er monatlich ein Gewissen Betrag immer zurück ), in wie weit muss ich das beim Jobcenter angeben, oder brauch ich dazu keine Stellung beziehen bzw. er, weil ich die ganze zeit befürchte das da das Jobcenter eventuell nach haken wird. Wobei ich dann wieder denke ich habe mit dem Kredit ja nichts zu tun und ist ja alles nicht auf meinen Namen oder sonstiges.
2 Antworten
Ob er von seinen Leistungen nun Geld anspart, oder dieses dann gleich nachweislich zur Tilgung seiner Schulden einsetzt, spielt doch keine Rollen, muss also nicht beim Jobcenter gemeldet werden.
Melden bzw.angeben müsste ( sollte man auch machen ) man Ersparnisse und zwar bei jeder Weiterbewilligung, denn da wird auch nach Bargeld gefragt, denn wenn man dann Ersparnisse auf sein eigenes Konto einzahlt, dann könnte es zu Nachfragen vom Jobcenter kommen und wenn man das immer schön korrekt angibt, dann kann man das auch glaubhaft machen, dass es sich bei dieser Einzahlung um das angesparte Geld gehandelt hat.
Ich wüsste jetzt nicht was es das Jobcenter angeht wenn er mit der Kreditkarte nicht umgehen kann. Ihr habt dadurch ja eine zusätzlichen Einnahmen die evtl verrechnet werden müssten.