Bahn Streik hotel?

1 Antwort

Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, können Sie je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782.

Grundsätzlich gilt: Auch im Streikfall gelten die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung

Von der Übernahme von Übernachtungskosten steht da aber nichts!


norbertf820  07.01.2024, 23:58

doch! in Artikel 20 Absatz 2 ist die Übernahme von Übernachtungskosten geregelt Google mal!

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