Bafög trotz unverwertbarem Eigentum?

2 Antworten

Warum unterschreibt man solche Verträge?

Du bist Eigentümer eines Erbpachthauses - dies hat aktuell einen Wert welcher durch den Nießbrauch gemindert wird. Davon ist 1/3 dein anzugebendes Vermögen.

Du kannst den 1/3 wieder deinen Eltern verkaufen oder deinen Geschwistern. Evtl kannst du dein 1/3 auch mit einem Darlehen belasten.

Die Erklärung deiner Geschwister - ist ziemlich uninteressant, da in der Bruchteilsgemeinschaft jeder unabhängig über sein Anteil verfügen kann. Hierfür müsste man aber den Vertrag insgesamt prüfen.

Den Weiterverkauf per se kann ich dir in einem Vertrag nicht verbieten, ich kann meine Mitwirkung verlangen, ich kann mir eine Vorkaufsrecht vorbehalten oder eine Rückauflassungsvormerkung. In dem Fall bei dir kann ich unter Umständen auch noch deine Stellung als spätereren Erbe nehmen.


Lebensreter230 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 13:32

Das Eigentum kann nur veräußert werden, wenn alle Parteien zustimmen. Mithilfe der Erklärung meiner Geschwister wird dies ja nicht möglich sein. Naja... ich warte mal auf die Antwort. Würde gegebenenfalls gerichtlich vorgehen wenn ich Chancen hätte.

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kabbes69  17.06.2024, 17:35
@Lebensreter230

Ns ja - ausgehend von Bafög, schätze ich dich unter 30 Jahre,

Mit Nießbrauch vermute ich, dass eine Eigennutzung für keins der Kinder in Betracht kommt .

Warum belasten mich meine Eltern bereits mit solchen Dingen, wenn meine Lebensplanung noch relativ unsicher.

Hoffentlich kommt nie einer von euch in die Situation Sozialleistungen beziehen zu müssen.

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Lebensreter230 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 18:20
@kabbes69

Sozialleistung wird wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Frage kommen. Für keines der Kinder. Warum denn immer so skeptisch? Teilweise etwas quatschige Aussagen. Schonmal an Erbschaftsteuer usw. gedacht? Früher oder später wird ja geerbt. Das ist definitiv der sicherere weg… mit einem Notar.

„Knebelvertrag“ ist es wohl auch kaum… was machst du beruflich?

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Lebensreter230 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 13:36

Was meinst du mit solche Verträge? Es ist einfach eine Überschreibung mit Nießbrauch, nun wollte ich Gewissheit für meinen Bafög-Antrag. Ist doch gängig oder? Mit dem Alter steigen auch die Sorgen usw.

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Lebensreter230 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 18:22
@kabbes69

mit etwas Verstand braucht man da keinen Anwalt. Paar Seiten eines Übergabevertrages zu verstehen ist überhaupt keine Herausforderung. Dafür braucht man kein Jura Studium.

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kabbes69  17.06.2024, 19:12
@Lebensreter230

Na wenn du meinst - ich erkläre ja erst seit 30.Jahren den Menschen was sie hier unterschreiben - aber nur die Dinge die gefragt werden. Oder wenn sie Jahre später wieder anrufen - warum denn dieses und jenes nicht so eingetroffen wie erwartet. .. Aber es ist ja dein Geld.

Google alleine einmal hier auf der Seite Teilungsversteigerung - das Einvernehmen unter den Geschwistern solange hier nicht noch ein Gesellschaftervertrag hinten dran steht - wird spätestens beim Tod des Letzten auf die Zerreißprobe gestellt.

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Bafög ist eher für Neubürger geeignet, weil die - wenn sie aus dem Ausland zuwandern-, kein Vermögen in Deutschland haben. Und Vermögen im Ausland ist nicht vermittelbar für die deutschen Beamtinnen.

Wer in Deutschland lebt muss nachweisen, dass er arm ist.

Du hast keinen Niessbrauch, ergo kein Geld. Jetzt greift der Staat auf Deine Eltern zu.

Pass wegwerfen und Bafög beantragen wäre illegal. Das solltest Du nicht tun.

Stell einfach den Antrag. Mehr wie ablehnen können Sie nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung