BAföG-Frage?
Mein Bewilligungszeitraum von 12 Monaten geht von 09/2023 bis 09/2024.
Bis ca. April habe ich als Aushilfe gearbeitet und maximal 520 EUR verdient. Es waren durchschnittlich aber weniger. Seit Ende April arbeite ich als Werkstudent und kann max. 1.152 EUR Brutto verdienen, muss aber nicht. Da ich arbeiten kann und will, wann ich möchte, muss ich nicht auf diese 1.152 EUR Brutto kommen.
Ende April habe ich ein Lohn von ca. 262 EUR (Werkstudentenjob) bekommen. Im Mai waren es 767 EUR (Werkstudentenjob).
Momentan liege ich also plus/minus bei ca. 4.800 EUR insgesamt in dem BW-Zeitraum.
Nach dem BW-Zeitraum darf ich kein BAföG mehr beziehen, da ich dann mein duales Studium beginnen werde.
Meine Frage: Im Moment befinde ich mich ja noch relativ weit unter dem Freibetrag von 6.281 EUR.
Ist das also bisher im grünen Bereich und unter welchen Bedingungen darf ich bis September noch BAföG beziehen?
Bezieht sich der Freibetrag auf mein maximales Gehalt, welches ich in meinem Job bekommen kann oder bezieht sich der Freibetrag auf den Betrag, den ich bisher tatsächlich erzielt habe?
1 Antwort
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Du hast ja eine Mitteilungspflicht gegenüber dem BAFoeGamt und muß t eine Steuerklärung machen.
Wie lang hat man denn Zeit dafür?