Bafög Fachrichtungswechsel im dritten Semester, Begründung?
Hallo ich habe mein studienfach gewechselt und soll jetzt einen wichtigen Grund liefern. Wie zb ein Neigungswandel. Kann mir da jemand behilflich sein ?
1 Antwort
Hallo AZUUK,
da du das 4. Semester noch nicht abgeschlossen hast, ist ein Fachrichtungswechsel unter Angabe eines wichtigen bzw. unabweisbaren Grundes möglich. Hierbei wäre es natürlich wichtig zu wissen, was für ein Studienfach du vorher besucht hattest...
Folgende Punkte zählen als „wichtiger Grund”:
- mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung
- Neigungswechsel
- Wechsel der (in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BAföG stehenden) Ausbildungsstätten
Folgende Punkte zählen als „unabweisbarer Grund”:
- keine Wahl zwischen Fortsetzung, Abbruch oder Wechsel der Ausbildung
- während der Ausbildung eingetretene Behinderung/ für Ausübung schädliche Allergie
Vermutlich wirst du deinen Wechsel also mit einem Neigungswechsel begründen. Hierbei gibt es zu beachten, dass Auszubildende dazu angehalten sind ihre Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen. Zudem sind Auszubildende bei einem Neigungswechsel dazu angehalten unverzüglich Konsequenzen zu ziehen, sobald sie sich über die fehlende Neigung/ Eignung Gewissheit verschafft haben (könnten).
Begründe deinen Fachrichtungswechsel also damit, dass du dir vor Aufnahme deiner Ausbildung die Umstände nicht bekannt waren und du deinen Fachrichtungswechsel unverzüglich, nachdem du dir Gewissheit verschafft hast, durchgeführt hast.
Bei einem erstmaligem Fachrichtungswechsel wird i. d. R. vermutet, dass ein wichtiger Grund vorlag. Somit bleibt auch die Förderungsart unverändert.
Hey, wie sieht es bei dir aus? Hast du noch bafög bekommen ?
Hey, was aber, wenn ich mich mitten im 4. Semester exmatrikulieren lasse - da habe ich ja das Semester auch noch nicht vollendet, sondern abgebrochen. Reicht da der neigungswandel als Grund? Ich bräuchte noch das Bafög zur Überbrückung der Zeit zwischen Sommer und Winter zum WiSe 24/25