Badezimmer ohne Fenster und seit kurzem schimmel an der Decke. Muss ich oder der vermieter dafür aufkommen?

6 Antworten

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es muss eine lüftungsanlage im bad installiert sein. es ist überhaupt nicht gut über die wohnung zu lüften. die feuchte luft kann sich sonst auch in anderen zimmern, hinter schränken usw. absetzen und neuer schimmel entsteht. es handelt sich vermutlich um einen baumangel, an dem du keine schuld trägst. bitte umgehend vermieter informieren, da er dich sonst haftbar machen kann, wenn du es verschweigst.

Die Ursache muss gefunden werden...

Lüftungen müssen auch mal gewartet werden.

Der Vermieter sollte umgehend schriftlich informiert werden, mit Nachweis...

Ein Fehler des Mieters wird schnell in Aussicht gestellt, ist aber oft nur eine Schutzbehauptung des Vermieters.

Fakt ist, das Schimmel beseitigt werden muss. Die Kosten halten sich anfangs meist im Rahmen.

Die Kosten für das Ausleihen eines Feuchtemessgerät sind gering und es lohnt sich zu prüfen, ob es sonstige Feuchteschäden gibt, die durch einen Wasserschaden verursacht wurden.


lawyerchen 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 10:11

Das Badezimmer hat keine Lüftung 

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armabergesund  19.07.2016, 10:13
@lawyerchen

super Einwand,  den Rest hast du auch verstanden??? willst Du das auch umsetzen...

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Danke schonmal für eure antworten, allerdings hat das Badezimmer keine Lüftung oder sonstiges. Das heißt ich lasse immer die Badezimmertür offen wenn ich den Rest der Wohnung lüfte allerdings ist diese so geschnitten dass dadurch trotzdem nicht wirklich Luft ins Bad kommt. Ist es also richtig dass wenn garkeine Lüftung da ist der vermieter die Verantwortung trägt?

Schimmel im Bad ist eigentlich immer ein Auswirkung von mangelnder Lüftung. Der Mieter ist daher verpflichtet dafür zu sorgen, dass kein Schimmel entsteht. (auch ein bad ohne Fenster kann gelüftet werden)Wenn Schimmel vorhanden ist, ist umgehend der Vermieter zu informieren.

Ein innenliegendes Badezimmer braucht eine Zwangsbelüftung, sonst ist Schimmelbildung vorprogrammiert. Falls keine Lüftungsanlage vorhanden ist, ist dies ein Plaungsfehler und damit Sache des Vermieters.