Bachelorarbeit frühzeitig abgeben: Probleme danach?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Sache, die mich schon die ganze Zeit verunsichert. Ich habe meine Bachelorarbeit nach 3 Wochen abgegeben, man hatte aber 6 Wochen Zeit . Das war für das Prüfungsamt der frühestmögliche Abgabetermin. Was mich verunsichert ist, dass in der Prüfungsordnung steht, dass die Bearbeitungszeit 6 Wochen ist. Zeugnis und Urkunde habe ich schon vom Prüfung erhalten. Kann mir der Bachelorgrad noch im Nachhinein deshalb entzogen werden? Ein Entzug aus diesem Grund ist laut Prüfungsordnung eigentlich auch nicht möglich, sondern nur wegen Täuschung etc. Wie ist da die rechtliche Lage?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Eine Bachelorarbeit kann man natürlich auch früher abgeben. Mich wundert allerdings, dass Du schon nach drei Wochen fertig warst. Ich will dir nichts Unredliches unterstellen aber ich halte es für einen Fehler, die Bearbeitungszeit nicht voll oder doch weitgehend auszunutzen. In drei Wochen kann man einfach nicht die Leistung erbringen wie in der doppelten Zeit. Das muss sich bei der Benotung auswirken. Und wieso hast Du jetzt Angst, dass dir der Bachelorgrad wieder entzogen wird? Stimmt doch etwas nicht mit deiner Arbeit?
Klingt mir eher danach, als würdest du versuchen etwas zu vertuschen. Ein Student sollte schon checken, dass er in deinem geschilderten Fall überhaupt keine Probleme zu befürchten hat