b96 Führerschein?

4 Antworten

Was passiert mit den leuten die den b96 Führerschein bezahlt haben

Nichts. Ist halt so, wie es ist.

man hat ja dafür auch bezahlt und andere leute die nicht gezahlt haben kommen auf die gleiche Stufe

Ja, ist dann eben so.

Allein dass du irgendwann mal für irgendwas bezahlt hast, bewirkt kein Anrecht darauf dass du immer besser gestellt bist als andere.

Ich sag's mal so, die Filme die man mal für 15 € im Kino gesehen hat, kommen auch irgendwann für 3 € im Video on Demand und später kostenlos im Free-TV.

Das einzige, was üblicherweise umgesetzt wird (auch darauf gibts keinen zwingenden Anspruch!), ist ein Bestandsschutz, d.h. dass du durch eine neue Führerscheinrichtlinie nicht schlechter gestellt wirst als deine vorhandene Fahrerlaubnis.

Tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft, erhöht sich die zulässige Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen.

Das ist so übrigens nicht richtig.

Es ist immer noch in der Diskussion, was eigentlich geändert werden soll. Und im Moment scheint der aussichtsreiche Vorschlag zu sein, dass sich das erlaubte zGG mit Klasse B nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf 4,25 t erhöht.

Und was auch immer dann als EU-Richtlinie herauskommt, muss auch erst noch in nationales Recht übernommen werden, was weder ein Automatismus ist noch schnell geht.

Aktuell sieht der Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie die Anhebung auf 4,25t wohl eh nur für Wohnmobile mit alternativen Antrieben vor, also gerade nicht für alle Klasse-B Fahrzeuge...

Kommt es doch pauschal, haben die B96er einfach Pech gehabt.

Diese Personen erleiden ja keine Rechtseinbuße, sondern dürfen weiterhin das Fahren, was sie auch jetzt fahren dürfen - dass das dann ggf. einfach jeder nur mit B so fahren darf, ändert daran ja nichts. Ein Rechtseingriff besteht dahingehend nicht.

Die Kosten der Fahrschule für die B96-Schulung interessieren den Gesetzgeber grundsätzlich nicht, da privatrechtlicher Natur - zumal man dafür ja auch die Gegenleistung der Ausbildung bekommen hat.

Und die Gebühren der Neuausstellung des Führerscheins bei Eintragung der B96 sind ja die Gegenleistung für den zum Zeitpunkt der Beantragung erforderlichen Verwaltungsakt gewesen, für die es somit ebenfalls eine Gegenleistung gab (vergleichbar mit der Perso- oder Reisepassbeantragung)...

B96 macht aus meiner Sicht eh kaum Sinn , da er teilweise nicht viel günstiger als BE ist, dafür aber viel weniger erlaubt.

Als ich vor der Entscheidung stand, sollte B96 600€ kosten und BE 800€ - da viel die Entscheidung leicht...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du bezahlst auch für einen Personalausweis und einen Reisepass. Dennoch gehören beide Dokumente nicht dir, sondern sind und bleiben Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Du bezahlst lediglich eine Gebühr für die Durchführung eines Verwaltungsaktes. Daraus ergeben sich keinerlei Ansprüche auf Vergünstigungen oder ähnliches.
Man wird abwarten müssen, was der Gesetzgeber daraus macht.