B1 Prüfung bestanden oder nicht?

1 Antwort

Das sieht mir auf den ersten Blick eigentlich nicht nach einem anerkannten Sprachtest aus, sondern nach einer abschließenden Kursbeurteilung bzw. Einstufung für einen weiteren Kurs. Daher auch die Formulierung "entsprechen in etwa dem Sprachniveau B1".

Du solltest dich bei der zuständigen Behörde erkundigen, welche Nachweise überhaupt akzeptiert werden.


Sarahgold12  23.05.2024, 22:38

Eine Kursbeurteilung reicht der Auslaenderbehoerde fuer die Einbuergerung nicht ,nur ein schriftlicher Nachweis von der Volkshochschule dass man den Telc Test bestanden hat mit den Noten fuer sprechen,hoeren und lesen.

Bestanden hat man ,wenn man ein Telc Zerifikat hat wo zumindestens die Beurteilung befriedigend oder ausreichend steht.

Sarahgold12  23.05.2024, 22:34

Wenn der Test nicht bestanden wurde beim ersten Mal kann er das 2 Mal wiederholt werden.

Im Internet steht wenn der Test zum 2 Mal nicht bestanden wird es noch einen dritten Versuch gibt.

Im besten Fall muss die Aufenthaltserlaubnis dann jedes Jahr verlaengern werden und mehr Geld an die Auslaenderbehoerde bezahlt ...

Aber genau kann nur eine Asylberatung, Fluechtlingsberatung oder ein Anwalt fuer Asylrecht ueber dieses Thema Auskunft geben.