Azubis ausnutzen? Schleppen und tragen?

7 Antworten

Hey :)) Grundsätzlich sollten Ausbildungsinhalte im Vordergrund stehen und nicht körperlich anstrengende Aufgaben wie das Tragen von Wasserkisten....

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll eine Ausbildung vor allem dazu dienen, berufliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

Tätigkeiten, die primär nichts mit Deinem Ausbildungsberuf zu tun haben und Deine Gesundheit gefährden, sind problematisch.

Wenn Deine Beschwerden ignoriert werden, könntest Du Dich an den Betriebsrat, Deine Berufsschule oder die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.


lisa1997411 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 10:00

Dankeschön. Dachte mir kann niemand helfen aber dann versuche ich das mal

Hallo liebe*r lisa1997411

Ventilatoren bekommen wir auch nicht, weil wir nur Azubis sind

Ab 30°C ist der Arbeitgeber verpflichtet etwas dagegen zu tun.

Jetzt meine Frage, ist sowas rechtlich erlaubt?

Ihr habt einen Rahmenlehrplan, in dem steht, was ihr in welchem Lehrjahr gelernt haben müsst. Hält das der Arbeitgeber nicht ein, kann ihm das Recht entzogen werden, auszubilden.

Solche Billoaufgaben sind aber leider für Azubis üblich. Ich verstehe, wenn man Azubis die einfachen Aufgaben machen lässt, finde es aber absolut verwerflich, wenn der Azubi wirklich nur billige Arbeitskraft ist und man ihm nichts beibringt. Dazu ist der AG verpflichtet.

Beim Spruch "Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre" könnte ich kotzen.

Du schreibst einen Ausbildungsnachweis. Ist es zu viel, gehst Du damit am besten (wenn vorhanden) zum Betriebsrat oder direkt zur Kammer.

Mit freundlichen Grüßen

Dultus


mondfaenger  27.06.2024, 09:59

Beim Spruch "Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre" könnte ich kotzen.

Dann kotze halt, ist aber so!

Dultus  27.06.2024, 10:00
@mondfaenger

Schwachsinn ist das. Das ist eine Ausrede für Unternehmen, damit sie die Azubis als billige Arbeitskräfte missbrauchen können.

Dultus  27.06.2024, 10:03
@mondfaenger

Gerade bei dem Fall des FS ist das so. Es gibt genug AG, die das als Spruch missbrauchen und damit gegen ihre Ausbildungsbestimmungen verstoßen.

Solche Sprüche unterstützen vor allem ältere Mitbürger, die die Unternehmen als ihre "Retter" und "ein und alles" erachten. Am besten auch 50 Jahre im Unternehmen bleiben.

lisa1997411 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 09:58

Ich verstehe auch, dass Azubis nicht dasselbe machen wie Ausgelernte und auch manchmal andere Aufgaben wie Kaffee kochen oder sowas machen müssen, das ist auch total in Ordnung, mir geht es wirklich nur um dem Umgang mit uns und dieses zu schwere schleppen ohne Hilfe, aber wenn wir zusammenklappsen aufgrund des Kreislaufes ist es auch unsere Schuld.

Ist der Betriebsrat auch für uns zuständig?

Dultus  27.06.2024, 09:59
@lisa1997411
aber wenn wir zusammenklappsen aufgrund des Kreislaufes ist es auch unsere Schuld.

Soweit darf Dich der AG sowieso nicht treiben. Ihr sollt Bürojobs lernen, wenn ihr öfters zusammenklappt, kann das zur Anzeige gebracht werden.

Ist der Betriebsrat auch für uns zuständig?

Ja, der ist für alle zuständig im Unternehmen. Inklusive Azubis, Praktikanten, Werksstudenten und was es noch gibt.

Dultus  27.06.2024, 10:10
@lisa1997411

Aber immer gerne. Ich wünsche Dir viel Glück, Erfolg und drücke Dir die Daumen!

Nutzer1977949  16.07.2024, 01:33
@lisa1997411

Für die Ausbildung im Betrieb ist der Rahmenausbildungsplan von Bedeutung. Der Rahmenlehrplan bezieht sich auf den Schulischen Teil

Schreib alle Tätigkeiten in Deinen Ausbildungsnachweis, früher auch Berichtsheft genannt !!

Dieses ist ein Dokument, und es muss wahrheitsgemäß geführt werden.

Denn: Im Falle z.B. eines Prüfungsversagens kann der Ausbildungsnachweis als Beweisstück vorm Arbeitsgericht herangezogen werden, um Schadenersatz für - z. B. für die Nachholzeit der Ausbildung Facharbeiterlohn zu verlangen.

Es hat vor Jahren genau so einen Fall in der Umgebung gegeben.


Dultus  27.06.2024, 10:13

Das Einzige, was ich bei sowas immer schwierig finde, ist, dass dann publik wird, dass Du Deinen Arbeitgeber verklagst. Sehe es dann kritisch, wenn man sich bewirbt und die Personaler feststellen, dass man solche Wege geht.

Hat mich zumindest damals von einer Klage abgebracht, aber hätte es vielleicht auch durchziehen sollen.

grisu2101  27.06.2024, 10:14
@Dultus

Kann natürlich vorkommen, muss aber nicht. Und wenn man dort weggeht nach der Ausbildung, dann hat man da eh nichts zu verlieren....

Dultus  27.06.2024, 10:15
@grisu2101
Und wenn man dort weggeht nach der Ausbildung, dann hat man da eh nichts zu verlieren....

Das auf jeden Fall nicht. Da ist der Zug sowieso schon abgefahren.

Denke dann eher an andere Ausbildungsstätten. Aber kann auch sein, dass andere Arbeitgeber "Durchsetzungsvermögen" sehen und das eher positiv aufgreifen.

Naja, es macht keinen Sinn für Chefs und Programmierer, die Schlepperei zu tätigen.

Du hast einen Ausbilder, wenn es um Ausbildungsinhalte geht, ansonsten heißt es schleppen und Kaffee kochen für dich.


Wiesel  27.06.2024, 09:53

Steht wo im Ausbildungsrahmenplan?

Roguerouge  27.06.2024, 09:54
@Wiesel

Kannst mir gerne die Zeilen zeigen, wo Angestellte, Programmierer und Chefs schleppen sollen.

Dultus  27.06.2024, 09:55
@Wiesel

Die Ausbildung muss sich nicht darauf begrenzen. Es ist rechtlich okay, wenn die Azubis solche Aufgaben übernehmen, solange das nicht ihre primäre Aufgabe ist.

Wiesel  27.06.2024, 09:57
@Roguerouge
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Quelle Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Und nun der Link um den ich bat, bitte

Wiesel  27.06.2024, 10:00
@Dultus
außer ans Telefon zu gehen in der Hauptzentrale und Anrufe weiterleite.

Scheint doch so

Dultus  27.06.2024, 10:01
@Wiesel

Kann zum Aufgabenfeld dazugehören.

Du musst nicht nur Aufgaben des Rahmenlehrplans übernehmen. Das ist alles, was ich sage. Ich sehe es hier aber auch so, dass das zu viel des Guten ist.

Roguerouge  27.06.2024, 10:45
@Wiesel

Du hast mir noch immer nicht die Stelle gezeigt, wo Chefs, Programmierer, Angestellte und co. schleppen sollen.

Wiesel  27.06.2024, 10:49
@Roguerouge

Das impliziert aber, dass alle Menschen gleich sind und es diesbzgl keine Differenzierung gibt.

Und jetzt komm inne Pötte mit meiner Frage. Frage und Gegenfrage = Scheiß Erziehung!

Roguerouge  27.06.2024, 10:53
@Wiesel

Hinterfrage deine eigene Erziehung, wenn du so unter die Gürtellinie schlägst.

Ich habe in meiner Eingangsantwort alles Notwendige geschrieben, was noch immer nicht entkräftigt wurde.

Was kostet weniger, um zu schleppen?

Ein Azubi macht es oder ein spezialisierter Programmierer?

Wenn du mir mit Gleichstellung kommst, dann lass doch die Azubis dann so massiv beschweren, dies wird nicht mein Problem sein, sondern bald das Problem der Azubis, welche dann schnell gelöst werden nur dann ist der Azubi weggefegt.

Also überleg es dir gut mit sinnfreiem Idealismus.

Wiesel  27.06.2024, 11:02
@Roguerouge
Steht wo im Ausbildungsrahmenplan?

Die Frage ist immer noch offen!

Roguerouge  27.06.2024, 11:16
@Wiesel

Kann ich dir genauso zurückwerfen, wo steht es bei den anderen Arbeitsverträgen?

Wiesel  27.06.2024, 11:19
@Roguerouge

Beantworte doch bitte meine Frage. Du regst Dich doch darüber auf, dass ich Dir dahingehend abwertend artikuliert habe.

Also einfaches Konzept.

Frage ==> Antwort ==> neu Frage usw

Roguerouge  27.06.2024, 11:21
@Wiesel

Ich rege mich darüber nicht auf.

Nur das Argument, wo etwas im Vertrag stehen muss, zieht nun mal nicht, so einfach ist das.

Verstehe das, dann kommen wir weiter.

Wenn du als Azubi dich bei deinem Chef dann beschwerst/beschweren würdest, bitte. Wenn nicht, dann hast du eigentlich schon zugestimmt, was auch andere Azubis stillschweigend hinnehmen und allgemein akzeptiert wird.

Also wie lange willst du die Idealismuskarte nun noch spielen?

Dultus  27.06.2024, 12:07
@Wiesel
Beantworte doch bitte meine Frage.

Du weichst aus und immer noch ist Deine Frage "Steht wo im Ausbildungsrahmenplan?" schlichtweg die Falsche. Der Rahmenlehrplan beinhält, was die Azubis lernen müssen, nicht was sie tun dürfen.

Entsprechend ist die Frage murks.

Wiesel  27.06.2024, 12:42
@Dultus

Und schon diese Antwort hätte mir ausgereicht. Du hast das Prinzip der logischen Abfolge Frage => Antwort verstanden.

Es geht nicht darum, ob mir eine Antwort gefällt oder nicht.

Was sind schon 1 bis 2 Stunden. Ich musste als Schreiner während meiner Ausbildung bis zu 16 Stunden hart arbeiten. Bei Hitze und bei Kälte.