Autounfall, wer trägt den schaden?
Hallo.
vor kurzem habe ich unglücklicherweise einen kleinen Autounfall gebaut. Ich fuhr mit 25km/h in Auto hinein. Polizei wurde verständigt. Kontaktdaten wurden aufgenommen. Das Auto ist jedoch nicht auf mich versichert und ich bin auch nicht eingetragen als Fahrer, mein Schwager ist dafür eingetragen. Das Auto ist auch versichert gewesen zu dem Zeitpunkt des Unfalles, aber halt auf meinem Schwager.
Die Polizei hat mir gesagt , dass ich mich bei der Versicherung melden soll und den Schaden melden muss. muss ich das tun , oder mein Schwager , der das Auto über seinen Namen versichert hat ?
Zuvor wurde das Auto wurde von meinem Papa von ihm abgekauft. Für die Ummeldung der Versicherung hatte mein Schwager zu dem Zeitpunkt die richtigen Papiere nicht parat. Deshalb einigten sie sich darauf , dass die Versicherung über den Namen meines Schwagers läuft , und die restlichen 3 Monate von Gebühren der Versicherung mein Papa übernimmt. Dies hat er auch getan.
kann mir jemand helfen, wie es weiter geht ? Muss ich die Versicherung anrufen , oder mein Schwager , weil das Auto auf ihn versichert ist ?
welche Pflichten habe ich als Unfallverursacher, der nicjt eingetragen ist ? Und die Versicherung auch nicht über mich läuft ?
soweit ich weiß, lag der Versicherungsswechsel in der Hand von meinem Schwager , und daraus auch die Verantwortung. Hat er nicht theroethisch selbst schuld , dass er dies nicht rechtzeitig nachgekommen ist ?
3 Antworten
Der Halter des Fahrzeugs muss den Schaden seiner Versicherung melden.
Da der Unfall "vor kurzem" erfolgt ist, hat der Geschädigte das wohl eh schon gemacht.
Trotzdem besser, das schnellstens nachzuholen.
Dass Du kein Recht hattest, das Auto zu fahren, ändert nichts an der Tatsache, dass der Geschädigte seine Kosten ersetzt bekommt.
Die Versicherung des unfallverursachenden Autos wird sich möglicherweise einen Teil des Schadens vom Halter zurück holen, und sein Beitrag wird ein paar Jahre höher sein, als er ohne den Unfall gewesen wäre.
Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer.
Die Versicherung trägt den Schaden. Die Versicherung, in deren Vertragsbedingungen du offensichtlich nicht als Fahrer vorgesehen bist, kann rückwirkend den Versicherungsbeitrag erhöhen, als wärst du zugelassener Fahrer gewesen. Das ist natürlich ein Schaden, der deinem Schwager entsteht. Ob er nun einen Anspruch gegen dich hat, ist hier jetzt nicht auf die Schnelle zu beantworten, da man dafür die Schuld der verzögerten Versicherungskorrektur bewerten müsste.