Autolackschaden durch Nachbarn?

2 Antworten

Also erst mal:

Bei der Polizei anzeigen geht nicht (hab ich Online versucht) sind nicht zuständig, da es kein Verkehrsraum ist.

Das ist falsch. Wenn jemand das Eigentum eines anderen beschädigt und sich entfernt ist die Polizei sehr wohl zuständig. Das hat nichts mit privaten Stellplatz zu tun. Schwierig wird es in deinem Fall, daß zu beweisen. Wahrscheinlich unmöglich.


Frageliese84 
Beitragsersteller
 25.06.2022, 22:00

Nach meiner Online-Anzeige hat mich ein Polizist angerufen. Er sagte da dies eine abschließbare Tiefgarage ist und nur ein bestimmter Personenkreis Zugang hat gehört es ins Zivilrecht und er ist nicht zuständig. Müsste mir einen Rechtsanwalt nehmen. Aber beweisen kann ich ja nichts außer die Kratzer die an Seinem PKW sind habe ich nichts.

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bikerfan73  25.06.2022, 22:14
@Frageliese84

Auch Polizisten haben nicht immer Recht. Der Ersatz des Schadens ist Zivilrecht, das ja. Die Fahrerflucht allerdings ist eine Straftat. Damit in der Zuständigkeit der Polizei. Die Ermittlung des Unfallgegners auch. Im Zivilrecht gibt es auch keine Anzeige gegen unbekannt.

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Du kannst gar nix machen.

Du musst ihm das auch beweisen.

Wenn da zb keine Kamera ist oder du einen Zeugen auftreibst, ist das durch.

Du kannst eigentlich gar nix machen.