Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer
****In den sondervereinbarungen bzw. Anmerkungen wurde jedoch notiert: Fahrzeug wird ohne Garantie, Gewährleistung, Gebrauchtwagen Verkauf ohne Rückgabe und Rücknahme****
Jetzt leuchtet nach einer Woche des Kaufes die Motorlampe und das Fahrzeug ruckelt beim Fahren. Kann ich mich an den Verkäufer wenden?