Auto ohne Pflichtversicherung?

2 Antworten

Du wusstest es nicht, also war es kein Vorsatz. Da die Polizei es erkennen konnte, hättest du es auch erkennen müssen, von daher wird es wahrscheinlich fahrlässig gewesen sein. Nach §30 PflVG gibt es dafür Geldstrafe oder bis 6 Monate Gefängnis. Wenn du nicht vorbestraft bist, wird es eine Geldstrafe werden.

Dein Bruder wird ebenfalls bestraft, aber ob er es vorsätzlich oder fahrlässig getan hat, kann ich nicht beurteilen.