Auto im Ausland abgebrannt und Versicherung meldet sich nicht. Welche Rechte habe ich?

3 Antworten

Meine Frage wäre, ob ich irgendwelche Rechte habe, selbst zu handeln

Was genau meinst du denn mit "Handeln"? Welche Leistungen erwartest du akut von der Versicherung?

Wenn es um den finanziellen Ersatz des Fahrzeugs geht: Das geht ja nicht ad hoc, sondern ist ein langwieriger Prozess.

Falls es um irgendwelche finanziellen Soforthilfen geht: Da würde ich nicht ins eigene Risiko gehen, und irgendwas vorstrecken. Du läufst Gefahr, dass die Versicherung es dir nicht ersetzt bzw. du dich hinterher juristisch mit der Versicherung rumstreiten musst.

Was auch immer du tust: Geh nur in eigene Vorleistung, wenn du das Geld notfalls verschmerzen kannst. z.B. wenn du ein Hotel buchst, geh erstmal davon aus, dass du das Geld nicht wiedersiehst. Also buche nur das, was du dir leisten kannst & willst.

Bei allem anderen musst du auf die Versicherung warten.

Hast du zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung? Dann informier dich doch schonmal telefonisch, welche juristischen Schritte du notfalls gegen die andere Versicherung einleiten kannst, wenn sie weiterhin nicht antworten.


DerHans  11.07.2024, 11:55

Er schreibt doch, dass er einen Schutzbrief hat. Da sind auch notwendige Übernachtungskosten gedeckt (Natürlich nicht für mehrere Wochen)

0

Die Schutzbrief-Bedingungen sind doch da ziemlich eindeutig. Feuerschaden ist ja gedeckt über die Teilkasko. Dabei wird ja gar nicht nach der Brandursache gefragt.

Außer vorsätzlicher Brandstiftung durch den VN selbst, ist da eigentlich alles gedeckt. Da geht es nur noch darum ob die Versicherungssumme ausreichend gewählt war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Die stehen doch in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen).

Welche Gesellschaft hast du denn?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen