Auto im Ausland abgebrannt und Versicherung meldet sich nicht. Welche Rechte habe ich?
Ich war seit mittlerweile mehr als einem Monat mit einem ausgebauten Van von Deutschland nach Griechenland unterwegs und in der Nähe von Sparta ist er leider in Flammen aufgegangen. Grund war wahrscheinlich ein Kurzschluss, aber das tut bei der Frage nichts zur Sache.
Das Auto ist versichert und hat auch einen Schutzbrief mit relativ umfangreichen Leistungen. Ich habe den Vorfall direkt gemeldet und mir wurde gesagt, ich werde zurückgerufen, allerdings zieht sich das mittlerweile verhältnismäßig lange.
Es ist jetzt der zweite Tag in Folge, dass gesagt wird, mir wird ein persönlicher Berater bereitgestellt, der das individuell mit mir abklärt. Heute wurde mir sogar versichert ich stehe ganz oben auf der Liste und der Anruf kommt heute noch, was aber nicht der Fall war.
Meine Frage wäre, ob ich irgendwelche Rechte habe, selbst zu handeln nach einer gewissen Zeit in der sich die Versicherung nicht meldet, oder ob mir nur abwarten übrig bleibt?
Problem beim eigenen Handeln ist, die Versicherung übernimmt wenige bis keine Kosten mehr, aber es kann doch nicht sein, dass der Service so beschissen ist und ich hier ewig warten muss, wenn mein Auto abbrennt und die das sogar wissen.
Danke schon mal für die Antworten :)
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meine Frage wäre, ob ich irgendwelche Rechte habe, selbst zu handeln
Was genau meinst du denn mit "Handeln"? Welche Leistungen erwartest du akut von der Versicherung?
Wenn es um den finanziellen Ersatz des Fahrzeugs geht: Das geht ja nicht ad hoc, sondern ist ein langwieriger Prozess.
Falls es um irgendwelche finanziellen Soforthilfen geht: Da würde ich nicht ins eigene Risiko gehen, und irgendwas vorstrecken. Du läufst Gefahr, dass die Versicherung es dir nicht ersetzt bzw. du dich hinterher juristisch mit der Versicherung rumstreiten musst.
Was auch immer du tust: Geh nur in eigene Vorleistung, wenn du das Geld notfalls verschmerzen kannst. z.B. wenn du ein Hotel buchst, geh erstmal davon aus, dass du das Geld nicht wiedersiehst. Also buche nur das, was du dir leisten kannst & willst.
Bei allem anderen musst du auf die Versicherung warten.
Hast du zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung? Dann informier dich doch schonmal telefonisch, welche juristischen Schritte du notfalls gegen die andere Versicherung einleiten kannst, wenn sie weiterhin nicht antworten.
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Er schreibt doch, dass er einen Schutzbrief hat. Da sind auch notwendige Übernachtungskosten gedeckt (Natürlich nicht für mehrere Wochen)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Die Schutzbrief-Bedingungen sind doch da ziemlich eindeutig. Feuerschaden ist ja gedeckt über die Teilkasko. Dabei wird ja gar nicht nach der Brandursache gefragt.
Außer vorsätzlicher Brandstiftung durch den VN selbst, ist da eigentlich alles gedeckt. Da geht es nur noch darum ob die Versicherungssumme ausreichend gewählt war.
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Die stehen doch in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen).
Welche Gesellschaft hast du denn?