Ausziehen mit 17? Mit Einverständnis eines Elternteils?

6 Antworten

Nein darfst du nicht. §1657 (1) BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt [..] deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Sagt deine Mutter nein, aber dein Vater ja, bleibt es immer noch beim nein, da es eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist. Sprich, sie ist nicht alltäglich.

Sorry :)

Woher ich das weiß:Recherche

Beide müssen zustimmen.

Solange nicht deinem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen ist, nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke nicht aber im schlimmsten fall wartest du halt paar Monate länger und dann kannst du tun und lassen was du möchtest. Wie wollt ihr euch das eigentlich finanzieren? Und seid ihr so sicher, dass ihr so jung ausziehen wollt? Könnte echt in die Hose gehen


xnlyyxu 
Beitragsersteller
 23.11.2019, 11:44

Ich kann aber nicht mehr abwarten, meine Schule würde immer mehr drunter leiden. Sie will ja wahrscheinlich, dass er ab dem 01.12. auszieht. Aber das würde ich psychisch nicht mehr aushalten. Er ist mein Halt und wenn er gehen muss, wird mich das komplett fertig machen..

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DerHans  23.11.2019, 11:47
@xnlyyxu

Wie willst du denn die Schule bewältigen, wenn du zusätzlich noch den Stress mit einer eigenen Wohnung hättest?

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xnlyyxu 
Beitragsersteller
 23.11.2019, 12:20
@DerHans

Ich glaube das Verhältnis wird nur noch schlimmer, wenn ich zu Hause bleibe. Ich denke meine mom und ich sollten erstmal abstand gewinnen. Und ansonsten sollte es auch keine Probleme geben, da ich auch sehr selbstständig bin.

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Nicht, wenn deine Mutter dagegen ist.

Wer zahlt denn eure gemeinsame Wohnung?


xnlyyxu 
Beitragsersteller
 23.11.2019, 12:21

Mein Freund bezahlt sie, da er berufstätig ist

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PrivateUserx  23.11.2019, 12:53
@xnlyyxu

Wenn deine Mutter nein sagt und du zu 1000% mit 17 ausziehen willst, dann musst du entweder warten oder deine Mutter anklage. Dann kann nähmlich das Gericht laut §1687 (2):

Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

eine Ausnahme für das Wohlergehen des Kindes vereinbaren. Würde ich aber auf gar keinen Fall machen.

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