Ausziehen mit 17? Mit Einverständnis eines Elternteils?
Also folgendes Problem, ich habe einen Freund und es ist seit September abgeklärt, das mein Freund und ich ab April zusammen ziehen.(da bin ich auch noch 17)
Meine mom hat also das Einverständnis dafür gegeben. Mein dad hat ebenfalls nichts dagegen.(geteiltes Sorgerecht, Eltern sind getrennt)
jedenfalls ist momentan richtig viel Streit mit meiner mom und sie drohte mir auch mehrmals damit, das er und ich rausfliegen. (Er wohnt momentan Übergangsweise mit bei uns)
Aber sie versucht mir jetzt plötzlich einen Strich durch die Rechnung zu machen, und kommt mir mit aussagen, wie zum Beispiel, "vergiss nicht, noch bist du keine 18"
Mich macht die momentane Situation echt fertig, und wollte nur wissen, ob es möglich wäre nur mit dem Einverständnis meines Vaters mit ihm zusammen zu ziehen?
6 Antworten
Nein darfst du nicht. §1657 (1) BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt [..] deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
Sagt deine Mutter nein, aber dein Vater ja, bleibt es immer noch beim nein, da es eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist. Sprich, sie ist nicht alltäglich.
Sorry :)
Beide müssen zustimmen.
Solange nicht deinem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen ist, nein.
Ich denke nicht aber im schlimmsten fall wartest du halt paar Monate länger und dann kannst du tun und lassen was du möchtest. Wie wollt ihr euch das eigentlich finanzieren? Und seid ihr so sicher, dass ihr so jung ausziehen wollt? Könnte echt in die Hose gehen
Nicht, wenn deine Mutter dagegen ist.
Wer zahlt denn eure gemeinsame Wohnung?
Wenn deine Mutter nein sagt und du zu 1000% mit 17 ausziehen willst, dann musst du entweder warten oder deine Mutter anklage. Dann kann nähmlich das Gericht laut §1687 (2):
Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
eine Ausnahme für das Wohlergehen des Kindes vereinbaren. Würde ich aber auf gar keinen Fall machen.
Ich kann aber nicht mehr abwarten, meine Schule würde immer mehr drunter leiden. Sie will ja wahrscheinlich, dass er ab dem 01.12. auszieht. Aber das würde ich psychisch nicht mehr aushalten. Er ist mein Halt und wenn er gehen muss, wird mich das komplett fertig machen..