Ausversehen falsche Größe - Kein Rückgaberecht - Artikel kam trotzdem zurück - WAS JETZT?
Hallo.
Habe letzte Woche ein Kleid verkauft. Zur Anmerkung; ich hatte es grade erst selber privat gekauft mit denn angaben Größe36. (trage selber größe 34/36)!! Leider stand es mir nicht so wirklich, weshalb ich es bei Ebay reinsetzte. Paar Tage später kaufte es jemand und lief alles super. Bis ich dann eine Nachricht bekam, dass das Kleid Größe 34 sei. Und das sie es zurück schickt und ihr Geld wiederhaben will. Habe ihr mehrfach geschrieben, dass ich selber am Kleid kein Größenschild entdeckt habe (sonst hätte ich es nicht als 36 verkauft)! , es mit leid täte, ich aber keine Rückgabe akzeptiere. Steht auch auf der Seite!! Kein Rückgaberecht. Habe das Kleid jetzt im Briefkasten gehabt. Was jetzt?? Soll ich das Geld zurück überweisen oder es ihr wieder zuschicken? ? Denn eigentlich ist Eückgabe ja ausgeschlossen.
5 Antworten
Aus diesem Grund sollte man bei Bekleidung sich die Mühe machen und die Teile ausmessen. Die genauen Maßen sind dann für den Käufer ersichtlicher und kann zu Haus nach messen. Denn 36 ist nicht gleich 36 , auch bei Etikett Angaben. Daher solltest Du das Geld zurück zahlen und beim nächsten Einstellen der Ware, die Maße angeben.
hier greift dein ausschluß der rückgabe nicht, da es sich um einen sachmangel handelt, d.h. der artikel ist nicht so wie beschrieben. also muss der verkäufer seinen gesetzlichen pflichten aus der sog. "sachmängelhaftung" (§ 434 BGB) nachkommen, sprich nachbesserung, nachlass oder wandlung. da der käufer die ware bereits zurückgeschickt hat, solltest du den kaufpreis + versandkosten erstatten. auch das ist das recht des käufers bei einem mangel.
@ diezuneugierige
Vermute ich das richtig, dass du ebay Kleinanzeigen meinst? Dann wäre das was anderes als EBAY.
An deiner Stelle würde ich da kein großes Theater machen und der Käuferin sofort das Geld zurück überweisen. Würde mich sogar noch entschuldigen, dass du vergessen hast, die genauen Maße anzugeben.
Ich würde ihr sogar noch das Rückporto ersetzen, der Wert wird ja wohl nicht so hoch sein. Du kannst froh sein, dass sie dir das Kleid zurückgeschickt hat.
Kein Rückgaberecht kannst du auch nicht überall anwenden.
Wenn du schreibst es hat die und die Größe und es ist kein Etikett mehr vorhanden, dann ist es deine Pflicht als Verkäufer:
die genauen Maße des Kleides anzugeben:
z.B. Brustweite, von Armoch zu Armloch gemessen
Ärmellänge, ab Armloch gemessen
Gesamtlänge
Wo haben denn viele Verkäufer ein Problem damit, bei ihren Waren genaue Maße oder andere Abmessungen anzugeben?
Nur so kannst du darauf pochen: keine Rücknahme.
Es ist kein Käufer verpflichtet, bei Anzeigen zehnmal beim Verkäufer anzufragen. Je besser du deine Ware beschreibst, umso weniger Nachfragen wirst du bekommen.
Versetze dich in die Lage der Käuferin: was würdest du an ihrer Stelle tun?
Es ist allgemein bekannt, dass man sich nicht 100%ig auf die Größenangaben in Kleider verlassen soll und daher halte ich deine Angabe 36 für OK, auch wenn es etwas kleiner ausgefallen sein soll.
Von daher sehe ich keinen Grund für einen Mangel, der Käufer kann nicht Geld zurückverlangen. Teile dem Käufer mit, dass sie offenbar das Kleid zurückgeschickt hat, ob du es ihr noch mal auf ihre Kosten zusenden sollst oder es als geschenkt betrachtet sieht. Geld zurück gibt es allerdings so oder so nicht.
du machst gar nichts !
leg das Päckchen an die Seite und warte ab, ob es jemand abholt !
Das Geld musst du nicht zurück überweisen !
Richtig, es handel sich nicht um einen Widerruf, sondern um mangelhafte Ware. Nur es ist eben allgemein bekannt, das Kleidergrößen nicht immer absolut identisch sind. Gr. 36 kann also auch größer oder kleiner ausfallen. Ich sehe darin keinen Mangel.