Außerordentliche Kündigung bei O2 nicht genehmigt?
Hallo,
ich habe leider ein Problem mit meinem Internetanbieter.
Ich musste leider aufgrund der wegfallenden Nebenjobs (durch Corona) neben meinem Studium zurück zu meinen Eltern ziehen.
Jetzt zahle ich monatlich noch 36€ an O2 für einen DSL-Anschluss, den ich nicht nutzen kann.
Ich habe die Situation in einem Brief an O2 geschildert und um die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gebeten u.a weil:
-fehlende finanzielle Mittel
-bereits vorhandener DSL-Anschluss am neuen Wohnort
-Nachmieterin hat einen bestehenden Vertrag, den Sie mit in meine alte Wohnung nimmt.
Jetzt habe ich, nachdem ich 3 Wochen lang nichts gehört habe heute die Servicehotline angerufen und diese teilte mir mit, dass der Antrag vor 2 Wochen abgelehnt wurde. (wieso hat mit das niemand mitgeteilt?)
Der Grund hierfür ist laut Auskunft, dass bei meinen Eltern zuhause DSL verfügbar ist, wir könnten uns ja noch einen Anschluss verlegen lassen, dann kann ich den Internetzugang nutzen.
Wisst ihr noch irgendeine Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag raus kommen könnte?
Ich habe heute nur die Möglichkeit bekommen, es auf einen Anschluss zu legen oder ich bekomme eine Rechnung über die Restlaufzeit, was alles auf einmal gezahlt werden MUSS.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Das sind alles keine Gruende fuer ein Sonderkuendigungsrecht. Ein solches besteht bei Umzug nur, wenn der Anbieter die fuer den alten Wohnort vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht oder nicht im vollen Umfang anbietet (dann 3 Monate Kuendigungsfrist ab Umzug). Wird die Leistung am neuen Wohnort aber angeboten, gibt es kein Sonderkuendigungsrecht. Ob man die dort abnehmen will oder kann, spielt keine Rolle.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Hatte ich doch geschrieben. Ein Sonderkuendigungsrecht hast du nur dann, wenn dein Anbieter die fuer den alten Wohnort vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht oder nicht im vollen Umfang anbietet. Sonst nicht.
Was wäre denn ein Grund für ein Sonderkündigungerecht?