Aussage verweigern (Identifikation des geblitzten)?

2 Antworten

Schreib auf den Anhörungsbogen das Du nicht gefahren bist und auch nicht weisst wer es war. Wenn der Bussgeldbescheid kommt lege Widerspruch ein.


Inkognito-Nutzer   28.07.2024, 16:41

Kann ich auch schreiben das ich es nicht weiß, weil sagen wir mal ich bin gefahren wäre das dann nicht gelogen? Möchte jetzt kein Risiko eingehen und deswegen auch Probleme kriegen nur weil ich mich nicht erinnern kann oder so

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Artus01  28.07.2024, 16:44
@Inkognito-Beitragsersteller
weil sagen wir mal ich bin gefahren wäre das dann nicht gelogen?

Das wäre gelogen, ist aber erlaubt, selbst dann wenn Du absichtlich gelogen hast.

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Wenn nichts erkennbar ist, frage ich mich schon, wie sie dann auf Dich kommen.


Inkognito-Nutzer   28.07.2024, 16:09

Das frage ich mich auch auf dem Bild ist kein Gesicht erkennbar wegen dem Licht, kein Bild vom Kennzeichen, aber im Text stehen die ganzen Informationen über mich🤔. Beweismittel soll ein Einseitensensor sein. Ka was damit gemeint ist, glaube diese kleinen Kästen die die ab und zu aufstellen mit Beinen

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Bergfex49  28.07.2024, 17:51
@steefi

Der Einseitensensor misst ja nur die Geschwindigkeit mit Helligkeitssensoren, die im Abstand von etwa 25 cm angebracht sind, daraus lässt sich die gefahrene Geschwindigheit errechnen. Er macht aber keine Bilder. Der Einseitensensor (die Lichtschranke also), gibt eine Sensorlinie vor und misst. Nach der Messung löst bei erhöhter Geschwindigkeit nach etwa 3 Metern an der sog. Fotoline die Kamera aus und da kann es durchaus zu Aufnahmen von der Rückseite, also mit Kradkennzeichen kommen.

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