Ausländische Umsätze in EÜR Anlage wo eintragen?

2 Antworten

Was verstehen Sie unter "ausländischen Einkünften"? Handelt es sich aus umsatzsteuerlicher Sicht um Warenbewegungen vom Inland nach Italien? Oder liegen ausländische Einkünfte vor, die aus ertragsteuerlicher Sicht im Rahmen des internationalen Steuerrechts zu beurteilen sind (z.B. im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien)?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:30

Es handelt sich hierbei um Warenverkäufe nach Italien (Lager in DE). Amazon FBA wenn ihnen das etwas sagt.

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Giota210  28.08.2024, 13:32
@Doktorabc884

Also wären das steuerfreie Umsätze (innergemeinschaftliche Lieferungen).

In der EÜR gehören die dann bei den "Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar... sind" rein.

Korrigiere (nachdem du sagst, die Abnehmer sind Privatkunden und nachdem du italienische Umsatzsteuer ausgewiesen hast): Die gehören in die von dir genannte Zeile auf dem Bild rein

Am Ende spielt es aber bei der Ermittlung des Gewinns sowieso keine Rolle, weil Betriebseinnahmen sind Betriebseinnahmen hier.

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Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:33
@Giota210

Es handelt sich hierbei aber um Privatkunden bei denen die Rechnung mit 22 % ausgewiesen wurde. Gilt dies dann auch? Da es keine innerg. Lieferung wäre.

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TinyClown  28.08.2024, 13:34
@Doktorabc884 Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet 

Zeile 15

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Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:35
@TinyClown

Es handelt sich hierbei aber um Privatkunden bei denen die Rechnung mit 22 % ausgewiesen wurde. Gilt dies dann auch? Da der Leistungsempfänger keine Ust schuldet und auch kein ermäßigter Steuersatz von 0% vorliegt.

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Giota210  28.08.2024, 13:35
@Doktorabc884

Stimmt. Das wäre dann keine innergemeinschaftliche Lieferung und damit auch voll umsatzsteuerpflichtig in DE.

Daher das von dir in der Frage auf dem Bild dargestellte Feld ist das Richtige.

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TinyClown  28.08.2024, 13:39
@Doktorabc884

Wenn Sie in Ihrer Rechnung 22 % als Steuersatz ausweisen, handelt es sich um die italienische Umsatzsteuer. Der Umsatz ist somit in Deutschland nicht (umsatz)steuerbar. Sofern die umsatzsteuerliche Beurteilung von Ihnen korrekt ist, ist die Eintragung in Zeile 15 vorzunehmen. Hier wird von Betriebseinnahmen gesprochen, die nicht umsatzsteuerbar sind, was ja dann zutreffend wäre.

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Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 16:07
@TinyClown Ok und muss ich die 22 % dann noch in das Feld eintragen, indem ich meine Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen eintrage?
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Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 16:07
@TinyClown Sorry ich meine in das Feld, indem ich meine Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben eintrage.
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TinyClown  28.08.2024, 18:02
@Doktorabc884

Ja, ich würde den Nettobetrag und den Umsatzsteuerbetrag trennen. Nettobetrag in Zeile 15, Umsatzsteuerbetrag in Zeile 16. Allerdings könnte das meiner Erfahrung nach beim Finanzamt zu Nachfragen führen, je nach Kenntnisstand des Amtsträgers.

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Kommt drauf an, EU-Umsätze im Reverse Change Verfahren, würde ich Zeile 15 nehmen. An die Zusammenfassende Meldung denken.


Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:31

Leider handelt es sich hierbei aber nicht um Reverse Charge, sondern um Privatkunden bei denen die Rechnung mit 22 % ausgewiesen wurde.

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odine  28.08.2024, 13:39
@Doktorabc884

Wenn du das so gemacht hast, hast du die Umsätze doch schon über das OSS gemeldet und die Steuern abgeführt. Dann gehören sie wohl zu den in D nicht steuerbaren Umsätzen.

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Doktorabc884 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:42
@odine

Ja diese Umsätze habe ich bereits über OSS abgeführt sowie Umsätze in DE mit 19 %. Aber warum sollte ich die nicht DE Umsätze nicht noch einmal aufführen? Nur weil ich sie schon abgeführt habe?

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FordPrefect  28.08.2024, 13:45
@odine

*hüstel*

Das ist mMn schon über der roten Linie zur Steuerberatung.

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odine  28.08.2024, 13:47
@Doktorabc884

Nein, du musst sie aufführen, jedoch als Nicht steuerbare Umsätze. Wenn ich mich nicht täusche, Zeile 15.

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