AUSHÖHLUNG DER DEMORATIE?

2 Antworten

War die Weimarer Republik vollkommen demokratisch, oder gab es Elemente in der Verfassung, die problematische Folgen hatten? --> § 25 und § 48 ;-)

Aushöhlung bedeutet, daß etwas innen hohl gemacht wird. Etwas hat dann innen zu einem mehr oder weniger großen Teil keinen Inhalt.

Außen ist etwas vorhanden, aber dahinter ist sehr viel leer.

Aushöhlung der Demokratie bedeutet, daß zwar offiziell und formal eine Demokratie besteht und damit außen/als Fassade Demokratie vorhanden ist, aber in Wirklichkeit die Demokratie an Substanz verliert. In einem mehr oder weniger großen Ausmaß geht es nicht demokratisch zu. Die Demokratie ist zunehmend weniger von einem demokratischem Leben erfüllt. Dazu kann beitragen, wenn viele Staatsbürger(innen) Demokratie nicht bejahen/keine demokratische Einstellung haben oder sogar Gegner der Demokratie (antidemokratisch) sind. Eine weitere Möglichkeit ist, daß mächtige Gruppen demokratische Prinzipien in mehr oder weniger großem Umgang umgehen bzw. abschwächen, abbauen oder außer Kraft setzen.

In der Weimarer Republik hat so etwas stattgefunden.

Es gab (zum Teil als Erbschaft des Kaiserreiches) in führenden Stellungen (z. B. Verwaltung, Justiz, Großunternehmen) viele Menschen, die autoritär eingestellt waren und nicht demokratisch eingestellt bzw. Demokratie ablehnten. Die Reichswehr stand dem demokratischen Staat wenig wohlwollend gegenüber, eine Ablehnung war in ihr eine verbreitete Einstellung. Es ist zwar übertrieben, von einer Demokratie ohne Demokraten (bzw. einer Republik ohne Republikaner) zu sprechen, da es durchaus eine erhebliche Anzahl an Menschen gab, die für eine Demokratie waren, aber ihr Anteil wurde eher kleiner. Parteien, die klar bereit waren, den demokatschen Staat zu tragen (die sogenannte Weimarer Koalition), bekamen bei Wahlen schon bald keine Mehrheit mehr und in den letzen Jahren verschärfte sich dieser Trend stark.

Die Verfassung gab dem Reichspräsidenten große Macht und dies führte in den Verhältnissen 1930 – 1933 dazu, mit einer Regierung durch Präsidialkabinette Prinzipien einer parlamentarischen Demokratie auszuhöhlen.

Der Reichspräsident ernannte den Reichskanzler und auf dessen Vorschlag die Reichsminister (Artikel 53) und konnte den Reichskanzler entlassen. Der Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen, wenn auch nur einmal aus dem gleichen Grund (Artikel 25). Er war Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Artikel 47).Sehr wichtig war die Möglichkeit von Notverordnungen bei einem Notstand/Ausnahmezustand (Artikel 48). Damit konnten Grundrechte vorübergehend ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden. Wenn es im Reichstag keine zu einheitlichem politischen Vorgehen handlungsfähige Mehrheit gab, konnte der demokratisch gewählte Reichstag in der Praxis in erheblichem Ausmaß übergangen werden und etwas gegen dessen Willen beschlossen und durchgesetzt werden.

Mit dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg in einer zentralen Position hatten Leute, Organisationen und Interessengruppen Einfluß und eine starke Stellung, die konservativ-autoritär waren und der Demokratie eher abgeneigt waren. Demokratische Prinzipen und Spielregeln verloren in der Realität an Bedeutung.

In der Verfassungswirklichkeit hatte die Stützung auf den Reichspräsidenten vor allem 1930 (nach dem Auseinanderbrechen einer vom Reichskanzler Hermann Müller [SPD] geführten Regierung einer großen Koalition) - 1933 Bedeutung, als es aufgrund der politischen Gegensätze und der Mehrheitsverhältnisse keine Regierung mit einer Mehrheit im Reichstag gab. Die Reichsregierung war dadurch stark vom Reichspräsidenten abhängig (Präsidialkabinette), der entscheiden konnte, wen er regieren ließ und mit dem Verfügen von Notverordnungen stützte. Der Reichstag war sehr uneinig, eine handlungsfähige Mehrheit fehlte (Nationalsozialisten und Kommunisten erhielten 1932 mehr als die Hälfte der Abgeordnetensitze).

Als Präsididialkabinette werden die Regierungen der Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum), Franz von Papen (Zentrum/parteilos; tatsächlich eher den Deutschnationalen nahestehend) und Kurt von Schleicher (parteilos) bezeichnet (auch das die folgende Regierung aus Nationalsozialisten und Deutschnationalen war zunächst ein Präsidialkabinett).

Die Regierung konnte mit Hilfe des Reichspräsidenten Vorhaben auf folgendem Weg durchsetzen:

1) Eine vom Reichspräsidenten eingesetzte Regierung ohne Mehrheit im Parlament bringt einen Gesetzesvorschlag ein.

2) Der Reichstag lehnt den Gesetzesvorschlag ab.

3) Der Reichspräsident setzt den Gesetzentwurf der Regierung als Notverordnung in Kraft (Berufung auf Artikel 48 der Verfassung).

4) Der Reichstag wird aufgelöst (Artikel 25), wenn er die Aufhebung der Notverordnung verlangt oder dem Reichskanzler das Misstrauen ausspricht.

5) Die Reichsregierung (das Präsidialkabinett) kann mit Hilfe von Notverordnungen regieren, nach spätestens 60 Tagen müssen Neuwahlen stattfinden und der Reichstag spätestens nach weiteren 30 Tagen zusammentreten.

In der Praxis sind nicht immer alle Stufen zum Durchsetzen eines Regierens mit Notverordnungen bis zur letzten durchschritten worden.