Ausgelaufene Batterien nach zehn Jahren noch gefährlich?
Ich wohne im obersten Stock eines Hochhauses. Wenn ich die Stiege hinaufgehe, komme ich zu einer Tür, die in den Dachraum führt. Von diesem Raum führt eine weitere Tür zum Flachdach hinaus.
Es geht um die erste Tür, die auf eine besondere Art versperrt ist, wobei ich nicht weiß, wie diese Art der Verriegelung heißt. Unterhalb der Türklinke befindet sich ein würfelförmiges Kästchen, das hinauf und hinunter geschoben werden kann. Wenn es oben ist, befindet es sich direkt unterhalb des Türgriffes, sodass man diesen nicht hinunterdrücken und die Tür nicht öffnen kann. In dieser Position versperrt, verschließt das Kästchen die Tür.
Jahrelang wusste ich nicht, was im Kästchen ist. Dann kam ich eines Tages zum Kästchen, und die Plastikabdeckung lag am Boden. Jemand hatte sie entfernt. Ich sah, dass sich im Inneren ausgelaufene Batterien befanden. Wahrscheinlich waren es AA Batterien. Dummerweise habe ich diese Batterien damals nicht entnommen, das war ein Fehler.
Ich habe dann mit Mühe und Not den Deckel wieder drauf bekommen, also aufgesteckt.
Um auf das Dach hinaus zu gelangen, muss ich jedesmal diese kleine Box mit den ausgelaufenen Batterien mit der Hand anfassen und nach unten schieben. Dabei bin ich mir nicht sicher, ob das ungefährlich ist, und ob ich nicht doch versuchen soll, die Box zu öffnen und die alten Batterien zu entfernen.
Nun fragt sich vielleicht der eine oder andere, wozu diese Batterien dienen. Das weiß ich eigentlich auch nicht. Irgendwie sieht es mir nach einer Überwachungskamera aus. Es sind auch zwei kleine Lämpchen an der Vorderseite der kleinen Box, vielleicht Bewegungsmelder, die jetzt natürlich nicht mehr blinken.
Ist es also gefährlich, dieses Kästchen nach zehn Jahren anzufassen, und wie sieht es nach zwanzig Jahren, also in Zukunft aus?
Ich wollte gestern das Kästchen mit einem Messer am schmalen Schlitz öffnen, was aber nicht gelang. Ich müsste mir ein geeignetes Werkzeug kaufen.
1 Antwort
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Das Kästchen ist eine Notöffnung (damit man im Notfall auf das Dach kann) aber es gibt dann einen Alarmton damit man schauen kann wer auf dem Dach ist.
Das Teil ist defekt und von den Batterien gehen keine Risiken aus!
Aber was machst DU auf dem Dach wenn dieses gesichert werden muss?
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Solche Einrichtungen verwendet man in aller Regel wenn es Absturzgefährdungen oder Begehungseinschränkungen gibt. Du hast eine Lichtkuppel, aber die beinhaltet keine Dachnutzung........
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Die Lichtkuppel muss auch gelegentlich gewartet werden, das heißt, das Scharnier muss geölt und das Plexiglas gereinigt werden. Außerdem gibt es oben noch ein rundum verlaufendes Geländer, also keine Absturzgefahr. Der Hausverwalter weiß ja von der defekten Box, tut aber nichts.
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Zieh Latex Handschuhe an und entferne die defekten Batterien....
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Nun hast du aber gerade gesagt, dass von den Batterien keine Gefahr ausgeht, dann kann ich sie ja drin lassen, oder? Oder doch nicht, das ist ja meine Frage. Wie gesagt, ich müsste mir eigens ein Werkzeug kaufen, um die Box zu öffnen (siehe meine vorherige Frage).
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Dann lasse sie drin; sollten sie ausgelaufen sein hat sich die geringe Menge an vorhandener Säure schon längst neutralisiert und das Ganze ist nur noch ein korrodierter Dreckklumpen.
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Erstens redest du aber nicht von deiner Lichtkuppel, sondern von einer eigentlich gesicherten Flucht-Türe im Treppenhaus, die selbstverständlich nicht jedem das Betreten des Daches erlauben soll. Die Hausverwaltung sollte das Schloss reparieren und dabei die Batterien ersetzen.
Zweitens:
Ich werde da wohl noch rausgehen dürfen, das wäre ja noch schöner.
Nein. Auch wenn deine Wohnung eine Lichtkuppel hat, gibt es dir nicht das Recht, das Dach als dein Sondereigentum zu betrachten und zu betreten. Flachdächer sind in der Regel empfindlich. Wenn man auf ihnen herumläuft oder sogar Möbel darauf abstellt können sie dadurch - zum Nachteil aller Hausbewohner - undicht werden.
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ich müsste mir eigens ein Werkzeug kaufen, um die Box zu öffnen
Du bist nicht befugt die Box mit Werkzeug oder Gewalt zu öffnen!
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Um zu meiner Lichtkuppel zu gelangen, muss ich durch diese Tür, und dann noch durch eine zweite, gehen und dazu das Kästchen mit den ausgelaufenen Batterien nach unten schieben. Das Kästchen ist normalerweise oben. Darum geht es, ob da eine Gefahr von den ausgelaufenen Batterien ausgeht, wenn ich es hinunter schiebe. Das Flachdach hat mehrere Schichten, Bitumen, Dämmplatten, Kieselsteine. Da kann ich getrost herumgehen, da passiert nichts. Natürlich sollen keine Kinder hinausgehen.
Die Box hat einen Öffnungsschlitz, da braucht man keine Gewalt, nur das geeignete Werkzeug.
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Bitumen, Dämmplatten, Kieselsteine. Da kann ich getrost herumgehen,
Eben genau nicht, denn die Kieselsteine können sich durch das darauf Herumlaufen durch die Bitumenpappe drücken und die Dachhaut dadurch undicht machen.
In Deutschland wäre die Reinigung und Wartung der Lichtkuppel im Verantwortungsbereich der Hausverwaltung und damit der Eigentümergemeinschaft - also kein Grund für dich, das Dach zu betreten.
Dem Dialekt nach verorte ich dich aber eher in Österreich oder der Schweiz, keine Ahnung wie es da ist. Das Haus scheint mir insgesamt aber eher vernachlässigt. Naja, ich drücke dir die Daumen, dass du nicht irgendwann Schimmel duch eine undichte Dachhaut in der Wohnung hast. Das ist nämlich - im Gegensatz zu ein paar ausgelaufenen Batterien - wirklich gesundheitsschädlich.
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Das Dach wurde vor einigen Jahren wärmegedämmt. Die Kieselsteine drücken nicht auf das Bitumen, sondern auf die Dämmplatten. Andere Leute gehen da ja auch hinaus, zum Beispiel der Kaminkehrer. Dann haben sie da ein Blitzableitungssystem installiert, und auch andere Handwerker haben da schon einiges gemacht und sind herumspaziert, ohne dass da etwas undicht geworden wäre.
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Aber du hast schon recht, die Dämmplatten könnten auch Schaden nehmen durch das Herumlaufen.
Ich wohne hier seit 30 Jahren und habe eine Lichtkuppel auf das Dach hinaus. Ich werde da wohl noch rausgehen dürfen, das wäre ja noch schöner.