Ausbildungszeit auf Fachhochschulreife praktischen Teil anrechnen lassen?

2 Antworten

Das hängt von den Regelungen in dem Bundesland ab, in dem du die FHR machst.  In der Regel gibt es Anrechnungen, wenn das Praktikum oder die berufliche Tätigkeit oder eine Ausbildung "einschlägig" war, es muss also ein Bezug zum Studienfach bestehen.

Da es eine Menge Grenzfälle gibt, musst du eine Einzelfallprüfung beantragen und alle praktischen Erfahrungen gut belegt einreichen. 

Klick mal auf den Link, wie es in NRW gehandhabt wird.  Guck unter "Anrechnung"  und "Gleichstellung"  In NRW würden, soweit ich das verstehe, Ausbildungen unter einem Jahr nicht anerkannt. Da würde es sich lohnen, noch ein paar Monate weiter zu machen.

In der Anlage 1 wird für jede Fachrichtung etwas zum Inhalt eines Praktikums gesagt, damit man "einschlägig" besser abgrenzen kann.
 
https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/pdf/Praktikum-Ausbildungsordnung.pdf

Mit der HöHa brauchst Du noch ein 24 wöchiges, gelenktes Prakikum. Der Kultusminister in NRW erkennt auch eine abgebrochene, mindestens gleichlange Berufsausbildung an, sofern regelmässiger und erfolgreicher Berufsschulunterricht (Berufsschulzeugnisse !) nachgewiesen wurde.

Bitte sicherheitshalber vor einem Abbruch nochmal genau erkundigen (Ministerium, (Fach-) Hochschulen !