Ausbildungsstelle Berufsschulanmeldung?

3 Antworten

Also es gibt so etwas wie Datenschutz. Die Schule darf dem 2. Arbeitgeber nicht sagen wo du angemeldet bist etc., aber es kann sein dass sie feststellen dass du schon im System bist und dann eine nicht sehr detaillierte Nachfrage stellen. Ob das auffällt liegt aber auch am Sachbearbeiter und dem System der Schule.

Btw zum Kündigen: mach das bitte so schnell es geht, damit die Stelle noch neu besetzt werden kann! Und dann ist folgendes zu beachten: du kannst Arbeitsverträge vor Arbeitsantritt nicht "kündigen", es sei denn in beider Einverständnis. Darauf musst du hoffen, ansonsten gilt die vertraglich geregelte Kündigungsfrist. Bzw. dann in der Probezeit die Möglichkeit zur Fristlosen Kündigung. Aber das halt erst wenn du da zumindest einmal angetreten bist. Nur dass du das so ein bisschen im Hinterkopf hast. Mit deiner Unterschrift bist du da ein paar Verpflichtungen eingegangen und musst drauf hoffen dass der Arbeitgeber nett ist, weil es keinem was bringt, wenn er dich nicht gehen lässt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ausbilderschein

Ja, es könnte sein, dass die neue Firma von der Berufsschule eine Nachfrage erhält, wenn sie versuchen, dich ein zweites Mal anzumelden. Kommt aber auch ein bisschen darauf an, wie schnell sie sind.

Wenn du die Stelle A kündigst und Stelle B deine Lehre machst, wird dich es nicht jucken, was danach bei Stelle A passiert. Denn schließlich liegt die Verantwortung des Kammers, wo du die Ausbildung machst