Ausbildungsjahr wegen Krankheit wiederholen möglich?

1 Antwort

Du kannst grundsätzlich nach Paragraph 8 Abs. 2 BBiG deine Ausbildungsdauer verlängern, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende wird dazu angehört und die zuständige Stelle (Kammer) muss dem zustimmen.

Die Krankheit und der damit zusammenhängende Genesungsprozess kann ein Grund, der erforderlich ist, dafür sein.