Ausbildungsbetrieb wechseln?

7 Antworten

Wenn du den Ausbildungsbetrieb wechseln und dich in einem anderen Betrieb im gleichen Beruf weiter ausbilden lassen willst, geht das sowieso nur mit einem Aufhebungsvertrag. Das musst du also ohnehin mit deinem aktuellen Ausbildungsbetrieb besprechen und darauf hoffen, dass der auch zustimmt. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Willst du aber die Ausbildung ganz abbrechen oder eine neue Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen, kannst du ganz einfach fristgemaess kuendigen. Die Kuendigungsfrist betraegt dann 4 Wochen zu jedem beliebigen Termin. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen (auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift, falls minderjaehrig auch mit denen deiner Eltern) und es muss der Kuendigungsgrund angegeben werden. Du musst also rein schreiben, dass du entweder die Berufsausbildung ganz aufgeben willst oder dass du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Einen Schadensersatz kann der Ausbildungsbetrieb nur verlangen, wenn du das Ausbildungsverhaeltnis widerrechtlich beendest (also ohne Kuendigung oder Aufhebungsvertrag, wenn du die Kuendigungsfrist nicht einhaeltst oder wenn du zu einer Kuendigung gar nicht berechtigt warst).


JJKJayAoT 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 15:11

Ich will ja nicht in eine andere Richtung gehen sondern genau dieselbe. Aber mein jetziger Arbeitgeber wird leider nicht den Aufhebungsvertrag unterschreiben, da man bei denen auf taube Ohren stößt

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Dea2019  19.07.2021, 17:50
@JJKJayAoT

Nochmal: Wende dich an die IHK und schildere denen das Mobbing im Betrieb, deinen Wechselwunsch und dass der Lehrbetrieb sich da quer stellt. Die werden dir helfen.

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Dea2019  19.07.2021, 12:45

Einen Kündigungsgrund muss man nicht angeben, soweit ich weiß!

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Wenn du Probleme in deiner Firma hast und reden nicht geholfen hat, bleiben dir zwei Optionen.

  1. Du kannst das Ausbildungsverhältnis kündigen, darfst dann aber die Ausbildung nicht ohne Zustimmung woanders weiterführen. Hast du diese Zustimmung nicht, machst du dich Schadensersatzpflichtig.
  2. Du kannst dich an den Lehrlingswart deiner Kammer wenden. Diese werden den Fall prüfen und ggf einen anderen Betrieb für dich suchen UND finden.

Du solltest 2. wählen. Angst ist ein schlechter ratgeber. Mach den ersten schritt !


JJKJayAoT 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 15:12

Die Zustimmt wäre dann von meinem jetzigen Arbeitgeber oder? Und die würde ich bestimmt nicht bekommen

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Halbammi  19.07.2021, 21:52
@JJKJayAoT

Nun, ich denke schon das du die bekommst. Kein Arbeitegeber ist scharf darauf, noch 2 jahre einen Azubi mit durchzuschleppen den man eigentlich nicht haben will und der nicht bleiben will. Offensichtlich ist die Wertschätzung dir gegenüber jaj nicht sehr hoch.

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Da hilft nur noch der handwerkskammer. Die können dir nur vorschlagen, was man dagegen tun kann. Gerade sowas musst du dir nicht gefallen lassen! Sollte der Firma weiter austicken oder Schadensersatz fordern trotz handwerkskammer, kannst du auch bei der Polizei melden und alles erklären. Der Ausbilder kann sozusagen suspendiert werden!

WENN deine Exkollegin deinen betrieb informieren würde,würde sie ihre Verschwiegenheitsverpflichtung verletzen und ihren Job riskieren.

Und das mit "Schadensersatz" vergiss mal ganz schnell wieder!

Fordere von der IHK Hilfe, denn diese steht dir zu!

Hallo ich weiß nicht was du arbeitest.

Aber du musst Dich entscheiden. Entweder Durchkämpfen oder ja sagen und mitschwimmen.

Wenn du Dich fürs Durchkämpfen entschieden hast, dann geh auch zur IHK und erkundige dich.

Ja, kann sein, dass Dein Betrieb was mitbekommt...aber dann kannst du das gleich zum Anlass nehmen um über die Mißstände zu sprechen.

Werde aktiv.. Du kannst nur für Dich gewinnen. Und wenn ich das so lese ... in dem Betrieb hast wohl eh keine Zukunft.

LG eva


JJKJayAoT 
Beitragsersteller
 26.07.2021, 12:05

Ja, Zukunft werde ich da keine haben. Ich mach eine Ausbildung zur Kauffau für büromanagement.

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