Ausbildungs fehltage überschritten, was jetzt?
Hallo ich bin im zweiten lehrjahr und komme jetzt ins dritte. Ich habe allerdings schon meine Fehltage überschritten die man in der Ausbildung haben darf, weil ich mir mal meinen Zeh gebrochen habe und da lange krankgeschrieben wurde und ich ein Außenbandriss am Fuß hatte, da wurde ich auch 8 Wochen krankgeschrieben. Und man ist ja auch mal generell krank im Leben. Lohnt es sich noch weiter zu machen oder ist man dann generell nicht mehr für die Prüfungen zugelassen? Oder soll ich mal bei der IHK anrufen
2 Antworten
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Grundsätzlich sind Fehltage unproblematisch. Es gibt im Regelfall auch keine Obergrenze, sondern maximal Faustformeln (meistens um die 10 %).
Hintergrund ist, dass bei zu vielen Fehltagen der Lehrinhalt nicht vermittelt werden konnte, was aber durch die Abschlussprüfung geprüft werden soll (Paragraph 38 BBiG). Die Prüfungsordnungen greifen dies auch nochmal so sinngemäß auf.
Wenn du mit deinem Ausbildenden also nachweisen können, dass trotz längerer Fehlzeiten die wesentlichen Lerninhalte vermittelt wurden, kann die Prüfung dennoch abgelegt werden.
Wenn dies nicht möglich ist und Lerninhalte fehlen, sollte der Ausbildungsvertrag verlängert werden (Paragraph 8 Abs. 2 BBiG).
In beiden Fällen muss die zuständige Stelle (Kammer) aber beteiligt werden.
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ich hab mir auch in der Ausbildung was gebrochen und die fehltage wurden da dann anders gerechnet. Ich denke das wird bei dir auch so sein, sonst frage doch gerne mal bei deinem Ausbilder nach.
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Also wird man trotz fehltage zugelassen ?