Ausbildungs fehltage überschritten, was jetzt?

2 Antworten

Grundsätzlich sind Fehltage unproblematisch. Es gibt im Regelfall auch keine Obergrenze, sondern maximal Faustformeln (meistens um die 10 %).

Hintergrund ist, dass bei zu vielen Fehltagen der Lehrinhalt nicht vermittelt werden konnte, was aber durch die Abschlussprüfung geprüft werden soll (Paragraph 38 BBiG). Die Prüfungsordnungen greifen dies auch nochmal so sinngemäß auf.

Wenn du mit deinem Ausbildenden also nachweisen können, dass trotz längerer Fehlzeiten die wesentlichen Lerninhalte vermittelt wurden, kann die Prüfung dennoch abgelegt werden.

Wenn dies nicht möglich ist und Lerninhalte fehlen, sollte der Ausbildungsvertrag verlängert werden (Paragraph 8 Abs. 2 BBiG).

In beiden Fällen muss die zuständige Stelle (Kammer) aber beteiligt werden.


blvckf 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 21:15

Also wird man trotz fehltage zugelassen ?

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torboso  13.07.2024, 21:26
@blvckf

Man kann zugelassen werden. Man muss halt nachweisen können, dass der Lerninhalt beigebracht wurde.

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ich hab mir auch in der Ausbildung was gebrochen und die fehltage wurden da dann anders gerechnet. Ich denke das wird bei dir auch so sein, sonst frage doch gerne mal bei deinem Ausbilder nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

blvckf 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 21:14

Mein ausbilder ist leider die schlimmste person ever

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Jj1004  14.07.2024, 01:44
@blvckf

hast du den eine Personalabteilung da könntest du auch mal nachfragen oder du rufst mal bei deiner zuständigen Handelskammer an, die können dir das auch beantworten

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