Ausbildung zugesagte Stelle wieder absagen?
Huhu, ich habe eine Frage bezüglich meiner Ausbildung ab August.
Ich habe gestern eine Einstellungszusage von Klinik A erhalten. Natürlich würde ich dort gerne hin aber mein täglicher Fahrtweg würde über 3 Stunden betragen, da ich vorerst auf die Bahn angewiesen bin.
Klinik B, die näher gelegen ist, hat mich zum Vorstellungsgespräch in 2 Wochen eingeladen. Bis ich von dort dann eine Rückmeldung habe, dauert es bestimmt weitere 2 Wochen.
Falls Klinik B mich einstellen will, würde ich dieses Angebot gerne annehmen.
Kann ich dann Klinik A einfach absagen? (Noch keinen Vertrag ect unterschieben) Ich würde dann nämlich ein sehr schlechtes Gewissen haben.
5 Antworten
Du kannst Vertrag unterschreiben. Lies was im Vertrag bezüglich der Kündigung drin steht. Solltest du eine Zusage für die andere Klinik erhalten, kannst du Vertrag kündigen. Oder du lässt dir mit der Unterschrift Zeit, aber bis die Klinik B sich dann entschieden hat, wir gehen jetzt noch wahrscheinlich auch drei Wochen.
Es ist unerheblich, was in dem Vertrag bezüglich Kündigung steht. BBiG sticht hier den Vertrag.
Du solltest da kein allzu schlechtes Gewissen haben. Das ist nicht unüblich. Die Arbeitgeber sind da nicht "besser". Ich habe z.B. schon gehört, dass Ausbildungsveträge mit z.B. 3 Azubis geschlossen werden, obwohl nur EINE Stelle frei ist. Zwei von denen werden dann innerhalb der Probezeit gekündigt.
Dein schlechtes Gewissen wäre berechtigt, aber rechtlich gesehen kannst vor Beginn der Ausbildung absagen. Selbst wenn du schon einen Vertrag unterschrieben hättest, wäre eine Kündigung (schriftlich) ohne Einhaltung von Fristen jederzeit möglich.
Es ist zwar nicht ganz fair der Klinik A gegenüber, aber ich kann verstehen, wenn du so vorgehst. Wenn du Ende Mai/AnfangJuni von Klinik B eine Entscheidung bekommst, sind es ja immer noch 2 oder 3 Monate bis zum Ausbildungsbeginn und Klinik A hat die Chance, den Platz noch anderweitig zu vergeben. Vielleicht haben sie ja sogar eine Warteliste.
Rechtlich und moralisch ist das in dem Fall total in Ordnung und nicht unüblich.
Würdest Du den Vertrag bei BEIDEN unterschreiben, wäre es rechtlich tatsächlich immer noch in Ordnung. Moralisch und gegenüber dem Unternehmen, dass Dich beschäftigen möchte und andere Bewerber ggf. dafür abgesagt hat, ist das natürlich sehr fraglich.
Solang kein Vertrag Zustande gekommen ist, kannst du bei Klinik A absagen.
Er kann noch am ersten Arbeitstrag den Vertrag kündigen und damit Wiederrufen.
...Moralisch natürlich Fraglich. Insbesondere, wenn das Unternehmen in dem Fall sicherlich schon andere Bewerber abgesagt hat. Ist für das ausbildende Unternehmen dann auch eine blöde Situation. Hatten mal nen Bewerber, der sich das geleistet hatte, nach bereits unterschriebenen Vertrag.
Denkt dran: Man sieht sich immer zwei mal im Leben....
In welcher Kündigung? Nen Azubi hat Probezeit und kann "jederzeit" kündigen innerhalb dieser und auch bevor die begonnen hat.
Du brauchst m.M. kein schlechtes Gewissen haben.
Würdest du bereits unterschrieben haben, sehe es moralisch anders aus. Rechtlich aber selbst dann noch in Ordnung.
Aber im 2. Fall verschätzt du dir mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "Wiedersehen" beim AG. Der ist dann abzuschreiben, auch für mögliche Beschäftigung nach der Azubi-Zeit. (Solange sich das HR nicht ändert)