Ausbildung trotzdem?

3 Antworten

Wenn der Arbeitgeber dich jetzt nicht mehr will, dann werden die dir das mitteilen.

Auch wenn die offizielle Voraussetzung für die Ausbildung nur mittlere Reife war, kann es trotzdem sein, dass der Arbeitgeber kein Interesse mehr hat an einem Auszubildenden, der im letzten Schuljahr, die erwarteten und angekündigten Leistungen nicht erbracht hat.

Aber geh erst mal davon aus, dass es klappt und dass du deine Ausbildung beginnen kannst.
Gib dir dann ganz besonders viel Mühe, immer pünktlich und zuverlässig zu sein und alles richtig und gut zu machen.

Während der Probezeit können die dich ja jederzeit kündigen, deshalb gib alles, um da einen guten Eindruck zu machen.

Viel Erfolg!

Grundsätzlich gibt es keine Mindestvoraussetzung für eine bestimmte Ausbildung gemäß BBiG. Nur der Ausbildende kann Voraussetzungen erklären, die er haben möchte.

Wenn eine Bedingung, also hier das Bestehen der Abiturprüfung, vereinbart wurde, ist diese grundsätzlich auch bindend (Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. Paragraph 158 BGB).

Wenn eine solche Vereinbarung fehlt, aber dennoch erwünscht ist, wird der Ausbildende höchstwahrscheinlich sein Kündigungsrecht noch vor Ausbildungsbeginn wahrnehmen (Paragraph 22 Abs. 1 BBiG), sodass es gar nicht zur Ausbildung kommt.

Poah

Ich würde da jetzt auf jeden Fall nachfragen ob sie dich doch noch nehmen .

Nicht das des evtl ne Vorraussetzung war ( mit dem bestandenen Abitur )

War es sehr knapp ?

Bzw ab wann fällt man da durch .


Tschengele 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 19:06

Nein war es keine es waren am Tag auch welche da die kein Abi hatten oder machen

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