Ausbildung Pflegefachfrau verkürzen?
Hallo,
ich mache derzeit eine Ausbildung zur Pflegefachfrau. Im Oktober komme ich ins 2. Lehrjahr. Nun stelle ich mir die Frage, ob es möglich wäre die Ausbildung zu verkürzen, ohne vorher bereits eine Ausbildung abgeschlossen zu haben ABER: zuvor einen Fachgerichteten Realschulabschluss im Gesundheitswesen (Schnitt 2,2) und zusätzlich 2 Jahre in der Pflege gearbeitet zu haben?
Meine theoretischen und praktischen Noten liegen derzeit bei einem Durchschnitt von 1,8.
Liebe Grüße. Danke im Voraus.
4 Antworten
Ja, kannst du!
Eine Möglichkeit, seine Ausbildung zu verkürzen, ist die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung. Den Antrag dafür stellst du erst während deiner Ausbildung, nicht vorher schon. Und zwar dann, wenn du bei deiner Zwischenprüfung besonders gut abschneidest. Dein Ausbilder kann dann der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) vorschlagen, dass du eher zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Die Berufsschule muss das dann schriftlich bestätigen.
Dein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern muss dafür bei 2,49 oder besser liegen.
Nicht nur deine schulischen Leistungen sollten überdurchschnittlich sein: Auch dein Betrieb sollte deine praktische Ausbildungsleistung als sehr gut bewerten, also ebenfalls besser als 2,5. Darfst du die Prüfung vorzeitig absolvieren, muss das übrigens nicht extra im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Da ändert sich nichts.
Den Antrag für eine Verkürzung der Ausbildungszeit wegen sehr guter Leistungen kannst du zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb frühestens ein halbes Jahr vor deiner Abschlussprüfung stellen.
Da brauch ich nicht nachfragen. Sie hat keine Qualifikationen also kann sie nicht verkürzen. Vorallem nicht bei der Generalistik Ausbildung
Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden. Bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Helfern und Helferinnen in der Pflege kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden.
Die Ausbildung ist auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege, die bestimmten Mindestanforderungen genügt, die von den Konferenzen der Arbeits- und Sozialminister bzw. der Gesundheitsminister der Länder festgelegt wurden. Dieselben Rahmenbedingungen gelten auch für die Ausbildungen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
https://www.caritas-ggmbh.de/generalistische-pflegeausbildung
Mit den Noten würde es gehen
Nein, kannst du nicht. Und das ist auch gut so
Es geht hier um einen Pflegeberuf