Ausbildung Notfallsanitäter?

3 Antworten

Die formalen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Notfallsanitäter, sind in §8 des Notfallsanitätergesetzes geregelt und umfassen einen mittleren schulischen Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder einen Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung. Hinzu kommt dann noch die Volljährigkeit als eine weitere Voraussetzung, weil die Tätigkeit im Rettungsdienst nicht mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu vereinbaren ist. In der Praxis, kommen durchschnittlich bundesweit zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz, sodass diese zumeist an Abiturienten oder an Fachabiturienten, welche bereits über die Qualifikation als Rettungssanitäter, eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und über ein- bis zwei Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst verfügen, vergeben werden.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter an sich, ist eine insgesamt dreijährige, duale Berufsausbildung mit abschließender, insgesamt zehnteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Im Einzelnen umfasst die Ausbildung 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule für Notfallsanitäter/innen gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen (insbesondere Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und Intensivstation) eines geeigneten Krankenhauses gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Die staatliche Prüfung, umfasst drei schriftliche Aufsichtsarbeiten, drei mündliche Prüfungen und vier realitätsnahe Fallbeispiele, in denen die Prüflinge nachweisen müssen, dass sie dazu in der Lage sind, die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung auszuführen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Huhu.

Also, du brauchst erstmal einen Realschulabschluss (oder einen Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung).

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und du bist in Blöcken jeweils in Schule, Krankenhaus und Rettungswache unterwegs.

Auf der Wache hast du einen Praxisanleiter, der dich währenddessen begleitet, allerdings fährst du natürlich nicht ausschließlich mit ihm und halt auch einige Zeit als Dritter.

Du solltest generell Interesse an Medizin haben und daran, eigenständig zu arbeiten. Klar, kannst du jederzeit einen Notarzt nachbestellen, aber das sollte halt nicht die Regel sein. Allerdings ist Teamfähigkeit ist ein absolutes Muss. (Nein, eigenständig und Team sind kein Gegensatz).

Du musst bereit sein Tag, Nacht, Wochenende und Feiertage zu arbeiten. Wenn andere feiern gehen, bist du ggf arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – NotSan, hauptberuflich