Ausbildung gekündigt, trotzdem noch Prüfungen mitschreiben?

4 Antworten

Solange die Ausbildung dauert (also bei Dir Ende des Monats) bist Du berufsschulpflichtig und musst dementsprechend auch die Prüfungen mitschreiben.

Du bekommst ja von der Schule dann auch ein Abgangszeugnis, in das diese Noten mit reinspielen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

Klär das am besten mit deinen Berufsschullehrern ab. Die kennen sich immer gut aus mit den Prüfungen und Handelskammern etc.

Die Frage ist ja, ob der Beruf noch erlernt werden soll. In dem Fall wäre es natürlich gut, die Prüfungen zu haben.

Selbst wenn die Ergebnisse nicht gut sind, wiederholen kann man immer noch. Aber die Möglichkeit die vergangene Zeit zu retten (nicht sinnlos gewesen sein zu lassen) steigt enorm, mit dem Mitschreiben.

LG

Wenn du gekündigt hast, musst du auch keine Prüfungen mit schreiben.

Wenn du die Leistung irgendwann mal anerkannt haben willst (z.B. bei einer neuen Ausbildung), solltest du die Prüfungen aber besser ablegen und das Zeugnis dafür mit nehmen. Alles andere wäre langfristig gedacht ziemlich dumm.