Ausbildung abgebrochen, Recht auf finanzielle Unterstützung

13 Antworten

Das sieht nicht so gut aus. Dein Kindergeld müsste noch weiterlaufen, aber ansonsten sehe ich die Eltern vorrangig in der Pflicht: Du hast keinen Anspruch auf ALG1 oder 2, andere Hilfen sind mir nicht geläufig.

Evt kannst du in schweren Fällen Jugendhilfe zur Verhinderung von Folgen deiner Erkrankung bekommen, aber das ist zur Zeit noch nicht auf dem Plan.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ein Anrecht auf Arbeitslosengeld besteht nicht, weil Mindesarbeitszeit nicht erfüllt. Ggf. beim Sozialamt mal nachfragen - wenngleich ich nicht begreifen kann, wie man eine Ausbildung nach nur 4 Wochen wieder hinwerfen kann


Wolke286  10.09.2012, 11:30

Sie hat ja nicht einmal die vier Wochen durchgehalten, sondern sich schon nach 2 krank schreiben lassen......

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Nicht alles ist direkt immer schön, man muss der Sache erstmal eine Chance geben. Außerdem kann man in der Probezeit jederzeit noch seinen Ausbildungsplatz wechseln, wenn einem das Berufsfeld nicht gefällt oder wirklich nichts für einen ist. Aber dann muss man sich auch zussammenreißen und sich woanders bewerben. Direkt aufgeben und das nach 2 Wochen finde ich einfach nur faul. Du hast meines Erachtens einfach keine Lust auf arbeiten. Es gibt so viele Möglichkeiten was anderes zu machen, wenn du dich bei deiner Firma nicht gut aufgehoben fühlst.

Du wohnst bei Deinen Eltern, also brauchst DU ja keine Unterstuetzung vom Staat. Waehrend Du zur Schule gingst, haben ja auch Deine Eltern fuer Dich gezahlt, und das werden sie auch jetzt weiter tun muessen.

Am besten kuemmerst Du Dich schnellstmoeglich um einen neuen Ausbildungsplatz oder zumindest um eine Praktikumsstelle (falls es fuer dieses Jahr keine Ausbildungsstellen mehr gibt), damit Du nicht ein ganzes Jahr unnoetig verlierst... und mit Praktikum kannst Du dieses Mal ja VORHER testen, ob der Job was fuer Dich ist.

Nein, du hast kein Recht auf Geld vom Staat.Wenn du die Ausbildung sebst abgebrochen hast, bekommst du sowieso eine Sperre.

Und da du noch nichts in die ALG Kasse eingezahlt hast, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld.

Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig.