Ausbildung , wohnung vom jobcenter?

1 Antwort

Hallo Muro1999,

in der Regel nicht, da das Jobcenter in diesem Fall eigentlich nicht zuständig wäre.

Du bist ja dann auch nicht vermittel- und verfügbar. Die Anforderungen laut SGB-II erfüllst Du nicht.

Du bist ja z.B. nicht arbeitslos oder müsstest aufstocken durch eine Arbeit usw. Du startest eine Ausbildung und könntest z.B. andere Fördergelder beantragen. Wenn Du 800 € verdienst, dann könntest DU einen Nebenjob annehmen, ein bezahltes Ehrenamt oder so.

Wie das mit dem Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe usw. ausschaut, müsstest Du bei Deinem Bundesland oder Deiner Stadt erfragen. Es gibt durchaus auch Einzel- und Härtefälle, aber vorab muss man erst andere Anlaufstellen und Möglichkeiten abgrasen.

Ich hatte z.B. einmal BAFÖG erhalten und dann später eben Wohngeld. Andere Behörden waren "nicht" zuständig!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rheinflip  17.05.2022, 20:44

BAB ist keine härtefallregelung

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