Aufsichtspflicht im Schwimmbad missachtet? Kann mich bitte jemand helfen?

6 Antworten

Beim öffentlichen Badebetrieb muss ein Schwimmmeister als Aufsicht anwesend sein. Er kann sicher nicht alles gleichzeitig im Auge behalten. Daher ist die Stelle, an der er sich aufhält, angemessen auszuwählen. Kann er die gesamte Fläche nicht gleichzeitig einsehen, muss er hin- und hergehen. Generell kann man nicht unterscheiden, ob da zwei Leute im Wasser Spaß haben und miteinander rumalbern. Daher ist es immer erforderlich, bei Notlagen laut auf sich aufmerksam zu machen. Ich bin ausgebildeter Sportlehrer und habe einen Schwerpunkt und viel Erfahrung im Schwimmbereich...

Warum übt ihr nicht im Nichtschwimmerbecken ? Das ist von dir und deinem Freund verantwortungslos und eigene "Dummheit".

Die Aufsichten sind natürlich dafür da um zu gucken ob alles okay ist, aber eine 100% Beobachtung der mündigen Badegäste ist nicht deren Aufgabe, das obliegt dir und deinem Freund selbst.

 Ich habe eine Stunde mit der diskutiert.

Du diskutierst also eine Stunde mit der Badeaufsicht, Mensch da können in der Zeit 100 Badegäste ertrinken und alle Diskutieren dann im Anschluss eine Stunde, Du merkst selbst das die Aufsicht auch andere Aufgaben hat ?


Stevenspace 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 16:19

Nein, das war die Meisterin die im Büro saß und gekommen ist wegen der Beschwerde! ich hab nur mit der gesprochen

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Stevenspace 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 16:22

und eigene Dummheit mein Freund hat sich nur erschreckt und dann leider so reagiert. er hat ja Bronze

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Antitroll1234  09.04.2015, 16:44
@Stevenspace

Wenn er so schreckhaft ist ein Grund mehr im Nichtschwimmerbecken zu üben.

Aber egal wie, ihr seid mündige Bürger und kannst nicht die Verantwortung auf eine Aufsichtsperson abwälzen der nicht nur die Augen auf euch gerichtet hat. Da musst Du dir wenn Du so etwas möchtest einen Leibwächter zulegen ;-)

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Antitroll1234  09.04.2015, 16:48
@Stevenspace

Zudem in den aushängenden AGB zu 100% folgendes o.ä. beschrieben steht:

Die Benutzung von Schwimmbad und Saunalandschaft sowie deren Nebeneinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, diese Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt, Zufall und von den Gästen selbstverschuldete Unfälle haften weder der Betreiber noch die von ihm mit der Aufsicht beauftragtenPersonen. Dies gilt auch für sonstige Mängel, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden können.

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Stevenspace 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 17:33

und wie sieht es dann bitteschön aus wenn wir beide Schutzbefohlene sind?

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Antitroll1234  09.04.2015, 17:41
@Stevenspace

Wie soll dies schon aussehen, dann ist ja auch eurer Schutzbeauftragter mit dabei.

Damit hat aber die Aufsicht im Schwimmbad nichts zu tun, der ist ja nicht eurer Schutzbeauftragte.

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Die Frage ist wieso euch niemand anders geholfen hat wenn das Schwimmbad so gut gefüllt war... In der Regel hast du schon Recht, aber vor Gericht wird man nicht viel machen können falls du so etwas anstrebst, weil niemand alles im Blick haben kann.

Ich dachte, du hast DLRG Silber?! Wie kannst du dann in solche Schwierigkeiten kommen?

Und ein Bademeister ... er muss sich umschauen, ja. Aber auch er kann nicht alles sehen, davon musst du ausgehen. 1005ige Sicherheit gibt es nie. Zum Glück war mit dir ja noch ein weiterer Rettungsschwimmer da.

Vielleicht an die Schwimmbadleitung ? bzw. Besitzer/Eigentümer

Was besseres fällt mir da auch nicht ein