Aufsichtspflicht im Schwimmbad missachtet? Kann mich bitte jemand helfen?
Ich war gerade mit meinem Freund im Freizeitbad... Da ich seit 4 Jahren als Übungsleiter im Verein tätig bin, habe ich mir gedacht meinem Freund bei der Technikoptimierung zu helfen... (Ich habe DLRG Silber und er das Jugendschwimmabzeichen Bronze) Als ich ihn über der Wasseroberfläche (im Schwimmerbecken) Ordnungsgemäß geführt habe, damit er eine stabile Wasserlage bekommt, fing er an mich aus Angst zu umklammern und runter zu drücken damit er nicht ertrinkt... Ich habe mich befreit und ihn gerettet. Ich habe selber versucht auf mich aufmerksam zu machen aber es ging nur optisch und nicht akustisch weil ich runter gedrückt wurde und vor Schreck und voller Wasser im Mund erst nicht schreien konnte. Ich habe mich dann befreit und uns beide raus geholt und alles ging seinen Lauf, jedoch ohne Hilfe. Ich bin wütend zur Aufsicht gegangen und habe mich beschwert warum die ihre Augen nicht auf das gut befüllte Becken gerichtet hat und uns nicht geholfen hat. Was wäre denn wenn wir beide ertrunken wären? Ich kann verstehen dass das Schwimmbad gut gefüllt ist... Es muss doch trotzdem eine Aufsicht gucken, ob ich wir nicht abkratzen. Die Frau hat sich mit dem Rücken zum Schwimmerbecken gedreht weil sie woanders geguckt hat... Ich habe mich dann sofort mit meinem bei der Meisterin beschwert, die uns gesagt hat dass man sich akustisch bemerkbar machen muss und dass man allgemein nicht überall gucken kann! Ich habe eine Stunde mit der diskutiert. Ich brauche eure Hilfe. Bitte um eine Antwort von jemandem der mich wirklich aufklären kann.
6 Antworten
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Beim öffentlichen Badebetrieb muss ein Schwimmmeister als Aufsicht anwesend sein. Er kann sicher nicht alles gleichzeitig im Auge behalten. Daher ist die Stelle, an der er sich aufhält, angemessen auszuwählen. Kann er die gesamte Fläche nicht gleichzeitig einsehen, muss er hin- und hergehen. Generell kann man nicht unterscheiden, ob da zwei Leute im Wasser Spaß haben und miteinander rumalbern. Daher ist es immer erforderlich, bei Notlagen laut auf sich aufmerksam zu machen. Ich bin ausgebildeter Sportlehrer und habe einen Schwerpunkt und viel Erfahrung im Schwimmbereich...
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Warum übt ihr nicht im Nichtschwimmerbecken ? Das ist von dir und deinem Freund verantwortungslos und eigene "Dummheit".
Die Aufsichten sind natürlich dafür da um zu gucken ob alles okay ist, aber eine 100% Beobachtung der mündigen Badegäste ist nicht deren Aufgabe, das obliegt dir und deinem Freund selbst.
Ich habe eine Stunde mit der diskutiert.
Du diskutierst also eine Stunde mit der Badeaufsicht, Mensch da können in der Zeit 100 Badegäste ertrinken und alle Diskutieren dann im Anschluss eine Stunde, Du merkst selbst das die Aufsicht auch andere Aufgaben hat ?
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Nein, das war die Meisterin die im Büro saß und gekommen ist wegen der Beschwerde! ich hab nur mit der gesprochen
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Wenn er so schreckhaft ist ein Grund mehr im Nichtschwimmerbecken zu üben.
Aber egal wie, ihr seid mündige Bürger und kannst nicht die Verantwortung auf eine Aufsichtsperson abwälzen der nicht nur die Augen auf euch gerichtet hat. Da musst Du dir wenn Du so etwas möchtest einen Leibwächter zulegen ;-)
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Zudem in den aushängenden AGB zu 100% folgendes o.ä. beschrieben steht:
Die Benutzung von Schwimmbad und Saunalandschaft sowie deren Nebeneinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, diese Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt, Zufall und von den Gästen selbstverschuldete Unfälle haften weder der Betreiber noch die von ihm mit der Aufsicht beauftragtenPersonen. Dies gilt auch für sonstige Mängel, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden können.
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und wie sieht es dann bitteschön aus wenn wir beide Schutzbefohlene sind?
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Wie soll dies schon aussehen, dann ist ja auch eurer Schutzbeauftragter mit dabei.
Damit hat aber die Aufsicht im Schwimmbad nichts zu tun, der ist ja nicht eurer Schutzbeauftragte.
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Die Frage ist wieso euch niemand anders geholfen hat wenn das Schwimmbad so gut gefüllt war... In der Regel hast du schon Recht, aber vor Gericht wird man nicht viel machen können falls du so etwas anstrebst, weil niemand alles im Blick haben kann.
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Ich dachte, du hast DLRG Silber?! Wie kannst du dann in solche Schwierigkeiten kommen?
Und ein Bademeister ... er muss sich umschauen, ja. Aber auch er kann nicht alles sehen, davon musst du ausgehen. 1005ige Sicherheit gibt es nie. Zum Glück war mit dir ja noch ein weiterer Rettungsschwimmer da.
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Vielleicht an die Schwimmbadleitung ? bzw. Besitzer/Eigentümer
Was besseres fällt mir da auch nicht ein
und eigene Dummheit mein Freund hat sich nur erschreckt und dann leider so reagiert. er hat ja Bronze