Auf X gesperrt wegen hu.ensö.nen?

2 Antworten

Bei Deiner Ausdrucksweise erfolgte die Sperre mit Sicherheit zu recht.

Und dauerhaft meinen die tatsächlich so.

Sicher gibt es die Möglichkeit, gegen die Sperre Einspruch zu erheben, das ist rechtlich so vorgegeben. Wenn du aber tatsächlich strafbare oder zumindest rechtswidrige Beleidigungen gepostet hast, wirst du da wohl eher schlechte Karten haben.