Auf eBay mit Bewertung unter Druck gesetzt?
Hallo, liebe Leute
ich habe auf eBay eine nagelneue Kaffeemaschine verkauft.
Der Käufer wollte im Voraus schon am Preis handeln auf die Handlung bin ich nicht eingegangen. Dann hat er die Kaffeemaschine gekauft und behauptet die Kaffeemaschine hat Gebrauchsspuren und will eine satte Rabatt. Ich habe mich bereit erklärt die Kaffeemaschine zurück zu nehmen aber er will es behalten. Jetzt hat er mir eine negative Bewertung abgegeben, und schreibt mir wenn ich ihm 80€ zurück überweise löscht er seine negative Bewertung. Daraufhin habe ich eBay kontaktiert das die Bewertung gelöscht werden soll aber die haben meinen Antrag abgelehnt. Ich finde solchen dreisten Menschen gehört das Handwerk gelegt. Ich bin echt verzweifelt da ich einiges über eBay verkaufe, ist ein negativ natürlich Geschäft schädigend. Was kann ich tun das der Käufer oder eBay die ungerechte erpresserische Bewertung löscht. Danke im Voraus
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Bienlein1107/1653142054231_nmmslarge__51_0_131_131_ff64e505ac5dc531fc7325f3aa1486ed.jpg?v=1653142054000)
das sind übliche Behauptungen, nachträglich noch den Kaufpreis zu drücken. Informiere mal Ebay darüber.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hey hey :)
Sowas geht an sich schonmal gar nicht! Melde den Nutzer bei ebay. Ich empfehle dir, dich mal vom ebay Support anrufen zu lassen. Es gibt da eine Funktion für, wo dich innerhalb von ca. 2 Min jemand anruft. Die Leute dort in den Fachabteilungen sind eigentlich immer suuuper entspannt und zuvorkommend, und agieren zufriedenstellend, sofern man im Recht ist, was du ja bist. Der Käufer hat dich genötigt. Dies ist eine Straftat gemäß § 240 StGB. Er will dich mit einer Drohung zu einer Handlung zwingen. Ich empfehle dir, dem Käufer mal sachlich diesen Paragraphen an den Kopf zu hauen und mit einer Strafanzeige zu drohen, allein das könnte schon helfen. :) Oh, und sofern er dir nicht beweisen kann, dass die Gebrauchsspuren schon bei deiner Übergabe an die Post bestanden haben wäre noch eine Anzeige wegen Betruges drin (§ 263 StGB. ;) Und ebay natürlich auch mitteilen, dass du genötigt wurdest und erwägst ihn anzuzeigen. Das könnte sie vielleicht bekräftigen, seine Bewertung zu löschen oder sein Konto zu sanktionieren. :)![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe keine Ahnung, wieso gutefrage jetzt diesen Absatz so fettgedruckt gemacht hat :D
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HarryXXX/1612742939375_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.png?v=1612742940000)
Theoretisch kannst du ihn anzeigen, oder du schreibst einfach eine entsprechende Bemerkung dazu.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sterntaler927/1661660216558_nmmslarge__0_816_2448_2447_64089b091b8da3b5462cb34117f3b292.jpg?v=1661660217000)
Nachdem sich eBay bereits geweigert hat, den Eintrag zu löschen,hast Du schlechte Karten.