Audioaufzeichnung?

3 Antworten

Die Sache ist nicht so einfach, da in diesem Fall die Großmutter die Aufsichtspflicht hatte. Nehmen wir mal an, Großmutter und Enkelin spielen mit der Aufnahmefunktion des Handys. Ist das strafbar nach Par. 201 - sicher nicht. Ein Verteidiger könnte in diese Richtung argumentieren. Mein dringender Ratschlag: versucht die Angelegenheit in der Familie zu klären und euch auszusprechen. Die Oma war vermutlich besorgt um ihre Enkelin, das ist ja eigentlich gut wenn ihr das Wohl eurer Tochter am Herzen liegt.

Deine Mutter sorgt sich und du hast nichts besseres zu tun als ihr zu unterstellen sie darf nicht schauen was verkehrt bei euch läuft?

Sich in Anwesenheit vom Kind streiten bzw. das ein Kind Streit mitbekommt,sowas geht gar nicht.

Klär deine Meinungsverschiedenheiten wie Erwachsene ohne Streit...ist für alle besser

Weis nicht was die Aufzeichnung für ein Sinn haben soll wenn es aber Richtung Jugendamt und so gehen soll wäre es ein Grund für mich die Mutter nicht mehr in die Nähe der Familie kommen zu lassen

In Deutschland ist es nach § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) verboten, nichtöffentlich gesprochene Worte eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen, ohne dessen Einwilligung. Dies gilt auch für Kinder.