Audi Motorschaden kurz nach Kauf (Rechte)?

4 Antworten

Man müsste schon mal genau wissen, was da gelaufen ist. Wenn aber ein Mangel vorlag,. der bereits beim Kauf vorlag dann sehe ich gute Chancen für einen Schadensausgleich und oder eine Rückabwicklung.

Ich würde darauf bestehen, auch wenn es erst mal die Kosten in die Höhe treibt, den Schadensursprung durch einen unabhänigen Gutachter klären zu lassen.

Handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, würde ich hier von einem Kurbelwelleninfarkt ausgehen. Produktionsreste etc. haben sich in der Ölbohrung in der Kurbelwelle festgesetzt und dadurch hat die Schmierung eines oder mehrerer Pleullager ausgesetzt.

Stellt sich jetzt nur noch die Frage, was z.B. wenn bei einem gebrauchten Fahrzeug z.B. die Steuerkette vor dem Inspektionsintervall gerissen ist, was zwar selten ist aber duchaus passieren kann.

Das wäre dann so einer der Fälle wo sich nicht eindeutig klären lässt, wer schuld daran ist. In dem Fall wäre man tatsächlich auf die Kulanz des Konzernes bzw. der Werkstatt angewiesen.

Ich habe da zwei sehr intressante Fälle aus meinem Umfeld:

  • ein drei Jahre alter Ford Fiesta fiel durch die erste Hauptuntersuchung, weil die gesamte Achsaufnahme duchgegammelt war. Ford Deutschland schob es auf mangelnde Pflege. Im Ergebnis Sprach das Gericht der Fahrzeughalterin Ersatz zu, da solche Schäden ohne eine mangelhafte Verarbeitung nicht innerhalb von 3 Jahren entstehen konnten.
  • Beim Zahnriemenwechsel an einem V6 TDI Agregat an einem VW Passat wollte der Mechaniker sparen und klebte die Zentralschraube an der Kurbelwelle mit Loctide ein, statt sie wie in der Werksvorschrift vorgsehen zu ersetzen. Er bot dem Kunden an, das Fahrzeug zu ersetzen bzw. die Reperatur in einer Werkstatt der Wahl des Kunden vollumfänglich zu übernehmen. Der Kunde aber hat ihm im Gegenzug angeboten, die Reperatur selbst zu übernehmen: "Ich vertraue ihnen, und Fehler, die kann jeder mal machen"

bleibt hier wie gesagt noch sehr viel zu klären...

  • wie waren die genauen Verkaufsmodalitäten?
  • kann man nachweisen, dass das Fahrzeug in seiner vorgeschichte z.B. schon mal eine Mangelschmierung erlitten hatte
  • handelt es sich um einen Materialfehler
  • lag ein Verarbeitungsfehler vor
  • Hätte der Verkäufer einen Fehler bemerken können
  • Konnte man vom Verkäufer erwarten, dass er einen fehler bemerkt?
  • War das Fahrzeug vor dem Verkauf breits zu einer Inspektion?

Das sind jetzt nur einige von vielen Fragen, die durch ein unabhäniges Gutachten geklärt werden können und sollten.

Was denkt ihr

Ich denke, dass du gar keinen Anwalt gefragt hast. Der haette dir naemlich gesagt, dass die Beweislastumkehr schon laenger 1 Jahr gilt (nicht nur 6 Monate), dies aber nur, wenn man als Verbraucher gekauft hat. Du hast aber als Unternehmer gekauft. Da gibt es keine Beweislastumkehr.


ChabunelHebub 
Fragesteller
 18.05.2024, 04:53

Sorry, meinte 1 Jahr hatte die 6 Monate aus dem Internet im Kopf..

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DerCaveman  18.05.2024, 04:55
@ChabunelHebub

Dennoch gibt es keine Beweislastumkehr, wenn du als Unternehmer gekauft hast. Das weiss aber eigentlich jeder Anwalt. Vermutlich hast du das mit der Beweislastumkehr auch aus dem Internet und nicht von einem Anwalt.

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ChabunelHebub 
Fragesteller
 18.05.2024, 04:58
@DerCaveman

und wie sieht das mit dem

ölwechsel aus. ? Da kann man doch was rausholen oder nicht.

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DerCaveman  18.05.2024, 04:59
@ChabunelHebub

Weil Audi einen Oelwechsel gemacht hat? Noe. Warum sollte man da etwas rausholen koennen?

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ChabunelHebub 
Fragesteller
 18.05.2024, 05:01
@DerCaveman

Weil im Vertrag deutlich steht das der Kunde den Ölwechsel bei einer Anderen Werkstatt macht aber Audi den Ölwechsel gemacht hat! Das entspricht nicht dem Vertrag!

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DerCaveman  18.05.2024, 09:14
@ChabunelHebub

Welcher Schaden kann denn entstanden sein, wenn dir der Haendler einen Oelwechsel geschenkt hat?

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Rasentraktor007  18.05.2024, 10:23

X-mal die gleiche Frage, aber er kapiert's nicht

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Da du den Audi gewerblich gekauft hast, könntest du leer ausgehen. Je nach Ursache des Motorschadens hast du aber dennoch gute Chancen.

Und übrigens wurde die Beweislastumkehr zum 1.1.2022 auf zwölf Monate erhöht. Gilt aber nur für Verbraucher.

Was andere "denken", ist wurscht.

Was der Anwalt denkt, hingegen nicht.

Für mich klingen die Aussagen des Anwalts nachvollziehbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.