Attestpflicht bei Schulwechsel?

2 Antworten

Naja sie gilt bis sie aufgehoben wird. Da diese Attestpflicht in deiner Schülerakte ist, wird diese an die neue Schule mitwandern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Die Attestpflicht besteht, bis die Schule sie aussetzt. I.d.R. bleibt sie dann aber bis zum Abschluss bestehen.

Ja, an der neuen Schule gilt sie auch (sofern nicht ausgesetzt), da die in deiner Akte vermerkt ist.