Attest wegen Test?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

i.d.R. reicht für einen Test die Entschuldigung des Erziehungsberechtigung. Kommt aber ganz auf die Schule an kann natürlich abweichend vom Normalfall in der Schulordnung geregelt sein. Das halten von Präsentationen und das Fernbleiben wird immer anders geregelt. Im Normalfall muss man die Präsentation nachholen. Es gibt aber Schulen die lassen dich bei Unentschuldigtem fehlen, oder  bei dem fehlen des Attest nicht nachholen und bewerten die Präsentation mit einer 6.