Arztbesuch während Pflichtpraktikum?
Hallo
Ich habe im September die Erzieherausbildung begonnen. Momentan bin ich im letzten Blockpraktikum (3 Wochen) und hätte nächsten Freitag einen Arzttermin auf den ich lange warten musste. Also habe ich meine Anleiterin gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn ich an diesem Tag 1 Stunde später komme (immerhin arbeite ich Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, Arzttermine außerhalb zu verlegen ist da schwierig). Sie sagte mir dann, dass der Kindergarten wegen einem Personalausflug sowieso geschlossen wäre, sie mir aber trotzdem „Nein“ gesagt hätte, da sich die Arzttermine scheinbar häufen. Ich war dann etwas geschockt und wusste nicht, was ich sagen soll, denn immerhin wäre es erst der zweite Arzttermin innerhalb des ganzen Jahres. Der erste war zwar erst vor einigen Wochen, aber der war kurzfristig und sie sagte, dass es in Ordnung wäre.
Generell habe ich gemerkt, dass sich ihre Haltung mir gegenüber und damit auch unsere Beziehung im letzten halben Jahr extrem verschlechtert hat. Sie hat mir die Punkte schon mehrfach aufgezählt, was sie an mir stört, bspw: „du bist zwar immer noch sehr herzig zu den Kindern und ich merke auch, dass sie dich sehr mögen, aber ich merke auch dass du in letzter Zeit sehr viel in Gedanken bist. Das Gefällt mir gar nicht“. Also wirklich Kleinigkeiten, die für mich kein Grund sind mich deswegen schlecht zu behandeln.
Deshalb meine Frage: kann sie mir einen Arzttermin während meines Pflichtpraktikums verbieten? Immerhin bekomme ich kein Geld und es ist für sie eigentlich ja nicht wichtig dass ich da bin, ich mache das ja für mich und meine Ausbildung, nicht für sie.
über eine Antwort würde ich mich freuen
liebe Grüße und noch ein schönes Wochenende
2 Antworten
Kann verweigert werden, je nach Vertragsgestaltung auch bei einen Praktikanten.
Nur im akuten Fall und wenn der gewählte Arzt keine Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeit anbietet, ist freizustellen, bzw. wenn eine weitere Wartezeit unzumutbar wäre.
Nur weil der nächste Termin in der Arbeitszeit fällt, der nächste Termin außerhalb der Arbeitszeit erst eine Woche später, muss dich der Arbeitgeber nicht freistellen.
So hätte man ggf. einen Termin 2 Wochen später erhalten können, wo man in der Schule ist, bzw. diese ggf. schon aus ist.
Das wäre unzumutbar und demnach kann sie dir es nicht verbieten. Auch im Akutfall wartet man nicht bis der irgendwann ggf. eine Sprechstunde nach der Arbeitszeit hat. Es heißt nicht umsonst Akutfall.
Natürlich kann sie das nicht verbieten.
Dankeschön, aber was kann ich dann dagegen machen? Ich habe Angst, dass wenn ich mich gegen sie wehre, sie mit eine schlechte Note gibt
Ich habe den Termin allerdings schon vor 3 Monaten gemacht, wenn ich den verschieben würde hätte ich nicht erst in 2 Wochen den nächsten sondern frühestens in 2 Monaten