Antwort
Ab der Oberstufe ist für jedes Fehlen (schließt auch zwei einzelne Stunden ein) der Nachweis zu erbringen, dass entweder ein wichtiger Termin (z.B. ärztliche Untersuchung, Führerscheinprüfung, Beerdigung...) zu besuchen war oder du krank warst und somit ein Attest vorlegen kann.
Ausnahmen bilden wetterbedingte Verspätung, wie es im Winter häufig mal mit den Busfahrzeiten geschieht.